Auto gestohlen – und jetzt?

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Kennen Sie diese kleine Schrecksekunde? „Wo ist denn jetzt das Auto?“, fragen Sie sich und schauen grübelnd auf eine leere Fläche. Meistens fällt einem ja schnell ein, dass man das Auto nicht in Abschnitt D, sondern C im Parkhaus geparkt hatte. Oder ein anderes Familienmitglied hat den Wagen vor dem Haus einfach umgeparkt. Das ist mir in der vergangenen Woche passiert, als meine Frau unser Auto in der Seitenstraße geparkt und ich das längst wieder vergessen hatte.

Aber was passiert, wenn das Auto wirklich gestohlen wurde? Woran sollte man denken und welche Fehler sollte man unbedingt vermeiden? 

Sie gehen natürlich zur Polizei!

Wenn Sie von einem Diebstahl ausgehen, sollten Sie eine schriftliche Diebstahlanzeige bei der Polizei aufgeben. Dafür brauchen Sie Ihren Fahrzeugschein und Ihren Personalausweis. Wundern Sie sich bitte nicht, wenn die Polizei Sie fragt, ob Sie wirklich sicher sind, dass das Auto gestohlen wurde oder ob Sie nur vergessen haben, wer das Auto wo abgestellt haben könnte. Sie glauben nicht, welche Geschichten die Beamten schon erlebt haben.

Wichtig: Alle Angaben müssen jetzt der Wahrheit entsprechen. Wissen Sie es nicht, dann reichen Sie die Angaben nach. Besonders tückisch ist der Kilometerstand. Wissen Sie, wie hoch der gerade bei Ihrem Fahrzeug ist? Die meisten wissen es nicht und raten drauf los. Der Versicherer kann Ihnen daraus aber einen Strick drehen.

Sie leiten die Diebstahlanzeige an den Versicherer (Teilkasko) weiter.

Mit der Kopie der Anzeige können Sie nun den Schaden Ihrem Versicherer melden. Auch hier ist wieder größte Vorsicht geboten: Geben Sie nur das an, was Sie wissen und raten Sie nicht darauf los. „Wie hoch ist der Kilometerstand?“ Um die 120.000, denken Sie sich und tragen die Zahl ein. Später fordert der Versicherer die letzte Reparaturrechnung und auf der sind 135.000 beim Kilometerstand vermerkt. Falschangabe! Obliegenheitsverletzung! So schnell geht das.

Überlegen Sie, ob noch etwas mitgestohlen wurde.

Was lag im Auto? Portmonee mit EC- und Kreditkarten? Handy? Navi? Ein Koffer? Prüfen Sie, ob Sie den Diebstahl auch anderen Versicherern melden müssen und ob Sie ggf. Bankkarten sperren lassen müssen.

Sie melden das Auto beim Straßenverkehrsamt ab.

Für ein gestohlenes Auto sollten Sie keine Kfz-Steuer mehr bezahlen, also melden Sie es (wahrscheinlich schweren Herzens) ab. Dafür brauchen Sie den Kfz-Schein und den Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II und die Diebstahlanzeige. Haben Sie keine Hoffnung mehr, dass die Polizei Ihr Auto noch auftreiben sollte, dann sollten Sie das Fahrzeug so schnell wie möglich abmelden.

Alle Schlüssel und Originalunterlagen senden Sie jetzt Ihrem Versicherer und dann sollten Sie auch schon mit Ihrem Geld rechnen können.

Achten Sie auf die Besonderheiten Ihrer Versicherung.

Werden die Mietwagenkosten übernommen? Gibt es eine so genannte Monatsfrist? Müssen Sie das Auto zurücknehmen, wenn es innerhalb eines Monats gefunden wird? Erhalten Sie den Kaufpreis oder den Wiederbeschaffungswert? Alle Antworten finden Sie in Ihren Unterlagen.

Sollen Sie Fragen dazu haben, helfe ich Ihnen als Fachanwalt für Versicherungsrecht natürlich gerne weiter. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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