Autofahrer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass Straßen auch zur Nachtzeit geräumt sind

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Autofahrer müssen auch auf viel befahrenen Straßen damit rechnen, dass diese zur Nachtzeit insbesondere bei starkem Schneefall nicht geräumt oder vom Eis befreit sind. Eine dauernde Bestreuung und Räumung von Straßen - Bundes- und Staatsstraßen eingeschlossen - ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg wirtschaftlich nicht machbar und daher auch für die streupflichtigen Länder nicht zumutbar. Damit wurde die Klage eines Autofahrers wegen nicht geräumter Straße und eines dadurch kurz vor Mitternacht verursachten Verkehrsunfalls vom Gericht abgewiesen.


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