Autokredit auf Grundlage fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen

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Wer mit dem Gedanken spielt, sein Fahrzeug abzugeben, kann dies nun auch unabhängig vom Abgasskandal tun. Denn wenn die Belehrung bezüglich des Widerrufs Ihres Darlehensvertrags fehlerhaft erfolgt ist, steht Ihnen das Widerrufsrecht nachträglich weiter zu.

Welche Folgen bringt ein Widerruf mit sich?

Beim Abschluss eines Darlehens müssen Verbraucher grundsätzlich über ihre Widerrufsmöglichkeiten informiert werden. Geschieht dies fehlerhaft oder gar nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. In der Konsequenz bleibt das Widerrufsrecht weiter bestehen und kann auch jetzt noch in Anspruch genommen werden. Die durch den Kunden erbrachte Anzahlung muss folglich erstattet werden. Des Weiteren muss nach dem erfolgten Widerruf auch keine weitere Leistung mehr gegenüber der Bank erbracht werden. Kreditinstitute sind in dem Fall dazu gezwungen, Widerrufe anzuerkennen. Mit dem Widerruf des Autokredits geht auch die Rückgabe des Fahrzeugs einher.

Bisher ungeklärt ist die Frage, ob widerrufende Verbraucher einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer aufbringen müssen. Gesetzlich ist eine solche Zahlung jedoch nicht vorgesehen.

Landgericht urteilt zugunsten des Verbrauchers

Das Landgericht Arnsberg urteilte über einen ähnlichen Fall. Ein vom Dieselskandal betroffener Kunde suchte Rechtsbeistand, um gegen VW vorzugehen. Sein Fahrzeug war mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet. Bei der Überprüfung seines Finanzierungsvertrages stellte man fest, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft stattgefunden hatte. Dieser Umstand erlaubt es dem Verbraucher auch weiterhin, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Im Normalfall gilt bei Verbraucherdarlehen eine 14-tägige Frist – diese beginnt aber erst mit der vollumfänglichen Information bezüglich aller Rechte und Möglichkeiten.

Der Widerruf des Kreditvertrags sei im vorliegenden Fall auch nach zwei Jahren noch möglich, so das Urteil des LG Arnsberg vom 20. November 2017 (Az. I-2 O 45/17).

Es folgte der wirksame Widerruf des Darlehensvertrags. Die bereits geleistete Anzahlung sei zu erstatten. Zukünftig seien keine Tilgungs- oder Zinsleistungen mehr zu erbringen. Zudem seien sowohl der Kauf- als auch der Darlehensvertrag rückabzuwickeln.

Das Gericht sprach sich in seinem Urteil für einen Nutzungsersatz bezüglich der gefahrenen Kilometer aus – in einem Berufungsverfahren vor dem OLG Hamm wird diese Entscheidung aktuell jedoch nochmals aufgerollt.

Kein Einzelfall – auch Ihr Kreditvertrag könnte betroffen sein

Selbst wenn Sie nicht unmittelbar vom Dieselskandal betroffen sind, sollten Sie über die Überprüfung Ihres Darlehensvertrages nachdenken. Sie sollten dabei insbesondere den drohenden Preisverfall bei Dieselfahrzeugen im Auge behalten. Es ist außerdem nicht nur bei Kreditverträgen der Volkswagen Bank davon auszugehen, dass die Information über das Widerrufsrecht unzulänglich erfolgte. Auch weitere Darlehensgeber könnten ihre Kunden über den Widerruf fehlerhaft informiert haben.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Darlehensvertrag widerrufen (https://www.diesel-gate.com/#darlehensvertrag).


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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