Autokredit: Widerruf des Darlehens und Rückgabe des Fahrzeugs

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Wer sich ein neues Auto kauft, finanziert den Kauf oft über einen Kredit. Nicht selten wird das Darlehen durch die Bank des Autobauers vergeben. Diese Darlehensverträge können widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Bekannt wurde der sog. Widerrufsjoker in der Vergangenheit überwiegend im Zusammenhang mit Immobiliendarlehen. „Grundsätzlich geht es bei dem ewigen Widerrufsrecht aber um Verbraucherkredite, also z.B. auch um Darlehen, die für die Finanzierung eines neuen Autos aufgenommen wurden“, erklärt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kaiserslautern.

Und auch bei den Autokrediten haben die Banken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dabei geht es um Kredite, die seit dem 11. Juni 2010 vergeben wurden. Bei diesen Verträgen sind die Banken verpflichtet, dem Verbraucher gewisse Pflichtinformationen zu erteilen. Wie die Stiftung Warentest berichtet, sind diese Verbraucherinformationen nicht immer fehlerfrei gewesen. Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und das Darlehen deshalb immer noch widerrufen werden kann.

Interessant wird das besonders, wenn der Kredit zur Finanzierung des Wagens auch von der Bank des Autobauers vergeben wurde. Denn nach einem erfolgreichen Widerruf kann der Darlehensnehmer dann sein Auto direkt zurückgeben und erhält die geleisteten Raten zurück. Im Gegenzug muss er allerdings einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen. Allerdings könnte auch dieser Nutzungsersatz entfallen, wenn der Kreditvertrag ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde. Wie verbraucherfreundlich eine entsprechende Gesetzesänderung ausgelegt werden kann, wird derzeit auch vor dem Landgericht Berlin verhandelt. 

Hier geht es um den Widerruf eines Kredits mit der VW-Bank. In dem Prozess lässt sich bereits die Tendenz erkennen, dass das Gericht keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz sieht, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. „Dann würde der erfolgreiche Widerruf dazu führen, dass der Verbraucher das Auto über mehrere Monate kostenfrei nutzen konnte“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck.

Doch besonders für Fahrer, die sich einen vom Abgasskandal betroffenen VW, Seat, Skoda oder Audi angeschafft haben, kann der Widerruf eine interessante Variante sein. „Bisher haben sie nur einen Anspruch darauf, dass ihr Fahrzeug entsprechend nachgerüstet wird. Mit einem erfolgreichen Widerruf eröffnet sich aber die Möglichkeit, den Wagen zurückzugeben“, so Rechtanwalt Röhrenbeck. 

Mehr Informationen: http://www.kanzlei-roehrenbeck.de/

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