Vertragsprüfung Autoren- und Verlagsvertrag

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Im modernen Buchgeschäft sind die primären Vertriebswege der klassische Buchverlag, Self-Publishing, Books-on-Demand und Druckkosten-Zuschussverlage. Beim Abschluss eines Autoren- oder Verlagsvertrages überträgt der Autor üblicherweise umfangreiche Rechte an seinem Werk an den Verlag, was sorgfältiger Prüfung bedarf, da diese Rechte einmal übertragen, nicht einfach zurückgeholt werden können. 

Im modernen Buchgeschäft gibt es folgende Vertriebswege

  • Klassischer Buchverlag
  • Self-Publishing
  • Books-on-Demand
  • Druckkosten-Zuschussverlage

Was ist bei einem Autoren- und Verlagsvertrag zu beachten?

Außer beim Self-Publishing muss der Autor zunächst einen Autoren- oder Verlagsvertrag abschließen. Mit seiner Unterschrift überträgt der Autor dem Buchverlag in der Regel praktisch zeitlich unbegrenzt alle wirtschaftlich wertvollen Rechte an seinem Werk. Einmal übertragen kann man die Rechte nicht so schnell wieder zurückbekommen. Daher sollte jeder Autor trotz aller Euphorie über das Interesse und die Versprechungen des Verlags genau prüfen, was er da eigentlich unterschreibt.

Rechtsübertragungsklauseln in Verlagsverträgen

Verlage tendieren dazu, sich möglichst viele Rechte auf Vorrat abtreten zu lassen. Neben den klassischen Buchrechten wollen sie meist auch das Aufführungsrecht, das Senderecht, das Verfilmungsrecht und die Merchandisingrechte. Dies will gut überlegt sein, denn je nach Werk kann es durchaus sinnvoll sein, gewisse Nebenrechte zurückzubehalten und später selbst zu vergeben. 

Regelungen zur Vergütung des Autors

Seit 2002 haben die Urheber einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Dennoch ist kaum eine Vertragsklausel ist so unterschiedlich und unübersichtlich gestaltet wie die Vergütungsregelung. Im Regelfall erhalten Buchautoren 10 % des Nettoverkaufspreises pro verkauftes Hardcover. Bei Taschenbüchern gibt es gesonderte Regelungen, die etwas darunter liegen. Meist ist die Vergütung auch nach den Verkaufszahlen gestaffelt, so dass der Autor parallel zum wachsenden Erfolg eines Buches auch eine höhere prozentuale Beteiligung erhält. Bei der Vergabe von Nebenrechten an Dritte erhält der Autor meist 50 % der beim Verlag eingehenden Nettoerlöse. Oft wird auch ein Honorarvorschuss auf die voraussichtlichen Lizenzen gezahlt. 

Wettbewerbs- und Optionsklauseln

Mit einer Optionsklausel will sich der Verlag ein Recht an einem oder mehreren künftigen Werken des Autors sichern. Grundsätzlich gesehen ist dies eine Absichtserklärung des Verlegers, im Erfolgsfall weitere Werke des Autors zu veröffentlichen. Im Einzelfall sind die Klauseln aber so formuliert, dass der Autor sehr langfristig an den Verlag gebunden und praktisch geknebelt ist. Die Gerichte haben derartige Optionsklauseln wiederholt für unwirksam erklärt. Man sollte sich Wettbewerbs- und Optionsklauseln in Verlagsverträgen also immer genau ansehen.  

Vertragsprüfung

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