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Autounfall: Mithaftung bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, welche die Einhaltung einer Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen nicht gesetzlich vorschreiben. Stattdessen wird man nur auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hingewiesen. Was passiert jedoch, wenn man schneller als 130 km/h fährt und in einen Unfall verwickelt wird? Das OLG Nürnberg hat hierzu entschieden, dass der „Raser" selbst bei schwerem Verschulden des Unfallgegners zu 25 % mithaftet.

Im zugrunde liegenden Fall befuhr der Beklagte mit mindestens 160 km/h die Autobahn, als der Kläger kurz nach seiner Einfahrt auf die Autobahn die Fahrspur wechselte. Weil er den Verkehr hinter sich nicht beobachtet hatte, übersah er den Pkw des Beklagten, was zu einem Zusammenprall beider Kfz führte. Daraufhin reichte er erfolglos eine Klage beim LG ein, um vom Beklagten Schadensersatz zu erhalten.

Das OLG war jedoch der Ansicht, dass der Beklagte die Gefahr eines Unfalls mit der erheblichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit erhöht habe. Er hätte den Unfall vermeiden können, wenn er lediglich mit 130 km/h gefahren wäre. Da er somit zum Unfall beigetragen hat, müsse er wegen der Betriebsgefahr seines Wagens auch zum Teil haften. Der Unfallverursacher habe mit seinem Fahrspurwechsel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, so dass sein Verursachungsbeitrag im Vergleich zu dem des Beklagten deutlich höher gewesen sei. Deshalb erachtete das OLG 25 % Mithaftung als angemessen.

(OLG Nürnberg, Urteil v. 09.09.2010, Az.: 13 U 712/10)

(VOI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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