Avantax Invest Group – Aktien Green Technologies Group Ltd. - ohne Prospekt

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Hinsichtlich der Avantax Invest Group, mit angeblichen Sitz in Großbritannien, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Hinweis veröffentlicht, gemäß dem sie den ausreichend begründeten Verdacht habe, dass von der Gesellschaft vorbörsliche Aktien der Green Technologies Group Ltd. an Anleger angeboten werden, für das vorher kein Prospekt veröffentlich worden ist.

Nötiger Prospekt für Angebot Aktien der Green Technologies Group Ltd. 

Wertpapiere, wie auch vorbörsliche Aktien, dürfen gemäß der EU-Prospektverordnung nur dann öffentlich offeriert werden, sofern zuvor ein von der Aufsichtsbehörde gebilligter Prospekt veröffentlich worden ist.

Für den Vertrieb derartiger Aktien in Deutschland ist eine Genehmigung der BaFin erforderlich.

Von der BaFin wird eine Broschüre zwar nicht auf die inhaltliche Richtigkeit geprüft, jedoch darauf, ob die gesetzlichen Mindestangaben im Prospekt stehen und ob dessen Inhalt verständlich und plausibel ist.

Ohne einen von der BaFin genehmigten Prospekt dürfen derartige Aktien in Deutschland nicht an Anleger offeriert werden, sofern keine Prospektausnahme existiert. Gemäß BaFin existiert aber keine Ausnahme von der Prospektpflicht in diesem Fall.

Auf der Webseite avantaxinvestgroup.com wird damit geworben, dass die Philosophie der Avantax Invest Group auf die Generierung von Rendite mit innovativen Anlagestrategien abzielt. Weiterhin wird dargestellt, dass Avantax Invest Group zwar umfassende Expertise für die wichtigsten Anlageklassen besitzen würde, jedoch aber bei Bedarf auch gezielt externe Spitzenkompetenzen in Anspruch nehmen würde und die Gesellschaft folglich ein bedeutendes Know-how für die Analyse und Auswahl von Managern entwickelt habe, die auf bestimmte Anlageklassen oder Anlagestile spezialisiert sind – eine Expertise, die bewusst nicht intern entwickelt worden sei.

Hohe Risiken bei vorbörslichen Aktien 

Eine Investition in vorbörsliche Aktien ist mit sehr hohen Risiken, vor allem auch mit dem Risiko eines Totalverlustes, verbunden.

Optionen für Anleger, die Aktien der Green Technologies Group Ltd. über die Avantax Invest Group erworben haben

Sofern Anlegern in Deutschland vorbörsliche Aktien der Green Technologies Group Ltd. oder auch andere außerbörsliche Aktien von der Avantax Invest Group angeboten worden sind und aber dafür ein von der BaFin genehmigter Prospekt nicht existiert, kann sich für einen Anleger gegen den Emittenten und Anbieter ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegen Übernahme der Wertpapiere ergeben.

Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Auch andere Ansprüche sind denkbar.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 05.10.2023

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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