Delta Finanz – Aktien Duracell Inc. ohne Prospekt

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Zur Delta Finanz, nach eigenen Angaben mit Sitz Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Warnhinweis veröffentlicht, gemäß dem die Behörde den hinreichend begründeten Verdacht hat, dass seitens der Delta Finanz Aktien der Duracell Inc. in Deutschland ohne gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden.


Wertpapiere, wie z. B. Aktien, dürfen nach der EU-Prospektverordnung nur nach vorheriger Veröffentlichung eines Prospektes öffentlich angeboten werden.


Sofern Aktien, wie etwa Aktien der Duracell Inc. von der Delta Finanz, in Deutschland angeboten werden, muss ein Prospekt existieren, der von der BaFin in Deutschland gebilligt worden ist.


Die BaFin prüft zwar einen derartigen Prospekt nicht auf seine inhaltliche Richtigkeit, jedoch ob die Broschüre die gesetzlich geforderten Mindestinformationen enthält und ob der Inhalt verständlich und widerspruchsfrei ist.


Ohne ein von der BaFin gebilligten Prospekt dürften Wertpapiere in Deutschland – sofern keine Prospektausnahme vorliegt – nicht vertrieben werden.


Wenn Aktien der Duracell Inc. ohne einen von der BaFin gebilligten Prospekt angeboten werden, können sich für Anleger Ansprüche nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ergeben.


Optionen für Anleger von Aktien der Duracell Inc. über Delta Finanz


Sofern Anlegern Aktien der Duracell Inc. von der Delta Finanz bzw. deren Mitarbeitern offeriert worden sind und dafür laut BaFin kein von der Behörde gebilligter Prospekt existiert, kann sich für ein Anleger unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch gegen den Emittenten und Anbieter auf Erstattung des Kaufpreises gegen Übernahme der Aktien ergeben kann. Dies muss immer in jedem Fall geprüft werden.


Anleger, die über die Delta Finanz Aktien der Duracell Inc. erworben haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.


Stand: 08.06.2022


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