Baby Born Abmahnung - Kanzlei Zierhut IP

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Unser Mandant soll im Internet Zubehör für Baby Born-Puppen zum Kauf angeboten und dabei Markenrechte von Zapf Creation verletzt haben. Deshalb wurde er jetzt von der Kanzlei Zierhut IP abgemahnt.


Die Zapf Creation AG ist als Unternehmen die Herstellerin von Kinderspielzeug. Das Unternehmen vertreibt dieses unter der Bezeichnung „BABY born“, das beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als Marke „BABY born“ unter der Registernummer 002468346 eingetragen ist. Unser Mandant (der Adressat der Abmahnung) soll dieses Markenzeichen zur Bewerbung von Zubehörartikeln verwendet haben, ohne dass es sich bei diesen um Originalware von Zapf Creation gehandelt haben soll. Deshalb sei die Verwendung des Begriffs "BABY born" zur Bewerbung der Waren auch nicht zulässig gewesen, sondern stelle eine Markenverletzung gem. § 14 MarkenG dar.  

Forderungen:

Die Kanzlei Zierhut IP macht für ihre Mandantin die folgenden Ansprüche geltend:

  • Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erteilung einer Auskunft
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Abmahnkosten
  • Geforderter Gesamtbetrag: 2.518,10 € (Pauschalangebot)

Abmahnung erhalten - was tun?

Wegen der Vielzahl an möglichen Fallkonstellationen und der Abhängigkeit von individuellen Gegebenheiten ist eine generelle Aussage zur Berechtigung der Abmahnung nicht möglich. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass Abmahnung nicht ignoriert werden sollten, da es in diesem Fall zu gerichtlichen Schritten seitens des Abmahners kommen könnte. Ebenfalls nicht ratsam ist es regelmäßig, die einer Abmahnung beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Dies könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden oder den Abgemahnten unangemessen benachteiligen. Nicht selten sind vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu weit gefasst. Wir raten dazu, dass Abgemahnte ihre Abmahnung zunächst von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen sollten. Je nach individuellem Prüfungsergebnis bestehen dann verschiedene Herangehensweisen bzw. Verteidigungsmöglichkeiten und Ansatzpunkte für eine zielgerichtete und effektive Verteidigung. Welche wichtigen Verhaltenstipps Abgemahnte zudem beachten sollen, erklärt Ihnen Jan B. Heidicker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht) im Video:

Sie finden dieses Video unten am Ende dieses Anwalt.de-Beitrages.

Wurden Sie auch abgemahnt? Dann bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Dazu können Sie uns Ihre Abmahnung einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns unter 02307-17062 anrufen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

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