BaFin plant Beschränkung von finanziellen Differenzgeschäften (CFDs)

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gab am 8. Dezember 2016 bekannt, dass der Handel mit finanziellen Differenzgeschäften (Contracts for Difference, CFDs) eingeschränkt werden soll. Anleger spekulieren bei finanziellen Differenzgeschäften auf die Kursentwicklung von Basiswerten. Eine Allgemeinverfügung soll künftig Privatanleger schützen, wodurch auch Produkte mit einer Nachschusspflicht nicht mehr angeboten werden.

Was sind CFDs?

Bei CFDs handelt es sich im Allgemeinen um Risikogeschäfte, mit vergleichsweise niedrigem Einsatz. Bei Fälligkeit erhält der Anleger eine Zahlung in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Terminkurs und dem aktuellen Marktwert am theoretischen Erfüllungstag. Zu den Produkten können sowohl Aktien, Indizes, Rohstoffe, als auch Wechselkurse gehören. Das Verlustrisiko ist für den Anleger besonders hoch, denn sollte die Differenz das eingesetzte Kapital überschreiten, kann der Verlust höher als der eigentliche Einsatz sein. Die BaFin erklärt, dass dies aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptiert werden könne.

Das Risiko hoher Verluste ließe sich nach Auffassung der BaFin auch nicht wirksam durch Margin-Call-Verfahren oder Stop-Loss-Ordern eingrenzen.

Möglichkeiten der Anleger

Anleger könnten hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffene, die bereits Verluste mit CFDs verzeichnen konnten, können aus den geplanten Beschränkungen keinen Nutzen mehr ziehen. Dennoch wird dringend geraten einen Anwalt hinzuzuziehen, der mögliche Schadensersatzansprüche prüft und gegebenenfalls geltend machen könnte. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein, sofern Betroffene nicht detailliert über die Risiken solch spekulativer Finanzprodukte aufgeklärt wurden.

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