BaFin plant Verbot von Bonitätsanleihen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) hat am 28. Juli 2016 in einer Allgemeinverfügung bekannt gegeben, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Bonitätsanleihen für Privatanleger künftig zu untersagen.

Um was handelt es sich bei Bonitätsanleihen?

Bei Bonitätsanleihen handelt es sich um strukturierte Anlageprodukte (Derivate), die rechtlich gesehen eine Schuldverschreibung des Emittenten – meist Banken – darstellen. Bonitätsanleihen haben sich mittlerweile als renditestarke Alternative zu Unternehmens- und Bundesanleihen entwickelt. Viele Anleger reizen die niedrigen Mindesteinlagen und vergleichsweise hohen Zinsen. Es handelt es sich jedoch nicht um klassische Anleihen, bei denen man dem Unternehmen direkt Geld leiht und eine vorab festgelegte Zinssumme auszahlt. Bei Bonitätsanleihen tragen Anleger nicht nur das Emittentenrisiko, sondern zugleich auch das Risiko der Zahlungsfähigkeit des Referenzschuldners. Die Zahlungsfähigkeit des Referenzschuldners hängt von Kreditereignissen ab, wie zum Beispiel alle Formen der Insolvenz, Stundungen oder Umschuldungen. Das Ausfallrisiko tritt also sowohl beim Emittenten, als auch beim Referenzschuldner auf, sodass meist nicht nur ausbleibende Zinsausschüttungen, sondern der Totalverlust droht.

Risiken für Anleger

Die BaFin begründet ihr Vorhaben damit, dass Anleger oftmals gar nicht erkennen mit welchem Kreditrisiko die Beteiligung an einer Bonitätsanleihe verbunden ist. Zudem sei die Anlageberatung eher ernüchternd, da die Komplexität der Bonitätsanleihen eher irreführend ist und Privatanleger folglich nicht ausführlich über Risiken aufgeklärt wurde. Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung sollten Betroffene anwaltlichen Rat hinzuziehen und rechtliche Schritte einleiten.

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