BaFin: Pro Sachwerte Invest GmbH muss Geld der Anleger unverzüglich zurückzahlen

  • 1 Minuten Lesezeit

Die BaFin hat der Pro Sachwerte Invest GmbH die Einstellung und Abwicklung ihres ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Die Gesellschaft muss den Anlegern ihre Gelder somit unverzüglich und sofort zurückzahlen. Der Bescheid der BaFin ist bereits rechtskräftig.

Das Geschäftsmodell der Pro Sachwerte Invest mit Sitz in Neu-Isenburg sah vor, dass Anleger ihre Gelder aus gekündigten Lebensversicherungen oder anderen Vermögensanlagen bei ihr anlegen. Die Gesellschaft hat unbedingt rückzahlbare Gelder von Anlegern angenommen und damit das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis betrieben, so die BaFin. Daher müsse sie ihr Geschäft einstellen und abwickeln.

Für die Anleger bedeutet dies, dass sie ihr bei der Pro Sachwerte Invest GmbH investiertes Geld sofort und unverzüglich zurückbekommen müssen. „Sollte es bei der Rückzahlung zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommen, sollten Anleger aufmerksam sein und ggf. frühzeitig ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um finanzielle Verluste abzuwehren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ob die Pro Sachwerte Invest in der Lage ist, der Anordnung der BaFin nachzukommen und die Anlegergelder zurückzuzahlen, ist offen. Sollte die Gesellschaft zahlungsunfähig sein, kann die Insolvenz die Folge sein. So lange sollten Anleger nicht warten, sondern jetzt ihre Ansprüche sichern.

Hat die Pro Sachwerte Invest GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben, hat sie gegen das Kreditwesengesetz verstoßen. Dann haben sich sowohl die Gesellschaft als auch die Verantwortlichen gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht.

Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche gegenüber Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern bestehen. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken informieren müssen. Sind sie ihrer Informationspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern der Pro Sachwerte Invest gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marcel Seifert

Beiträge zum Thema