BaFin sieht von Verbot von Bonitätsanleihen ab – Vertrieb jedoch nur bei bestimmtem Publikum

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) hat am 28. Juli 2016 in einer Allgemeinverfügung bekannt gegeben, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Bonitätsanleihen für Privatanleger künftig untersagen zu wollen. Inzwischen hat die BaFin erklärt, auf ein Verbot von Bonitätsanleihen für Privatanleger zu verzichten. Die BaFin hat die Emission und den Vertrieb der Kapitalanlageprodukte überprüft und dabei feststellen können, dass die Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Deutschen Derivate Verbands (DDV) weitgehend eingehalten werde. Privatanleger seien deshalb ausreichend geschützt.

Nachdem die BaFin im vergangenen Jahr nämlich ihr Verbot von Zertifikaten auf Bonitätsrisiken im Retail-Vertrieb angedroht hat, haben die DK und DDV reagiert und eine Selbstverpflichtung veröffentlicht, die eine ausgeprägte Risikoaufklärung vorsieht und die Einschränkung, den Vertrieb nur risikobereiten und erfahrenen Kapitalanlegern anzubieten. Die Selbstverpflichtung wird jedoch weiterhin durch die BaFin beobachtet.

Um was handelt es sich bei Bonitätsanleihen?

Bei Bonitätsanleihen handelt es sich um strukturierte Anlageprodukte (Derivate), die rechtlich gesehen eine Schuldverschreibung des Emittenten – meist Banken – darstellen. Bonitätsanleihen haben sich mittlerweile als renditestarke Alternative zu Unternehmens- und Bundesanleihen entwickelt. Viele Anleger reizen die niedrigen Mindesteinlagen und verhältnismäßig hohen Zinsen. Es handelt es sich jedoch nicht um klassische Anleihen, die Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen und eine vorab festgelegte Zinssumme auszahlen. 

Bei Bonitätsanleihen tragen Anleger nicht nur das Risiko des Emittenten, sondern zugleich auch das Risiko der Zahlungsfähigkeit des Referenzschuldners. Die Zahlungsfähigkeit des Referenzschuldners hängt von Kreditereignissen ab, wie zum Beispiel alle Formen der Insolvenz, Stundungen oder Umschuldungen. Das Ausfallrisiko tritt also sowohl beim Emittenten, als auch beim Referenzschuldner auf, sodass meist nicht nur ausbleibende Zinsausschüttungen, sondern der Totalverlust droht.

Risiken für Anleger

Die BaFin hat ihre Skepsis gegenüber Bonitätsanleihen so erklärt, dass Anlegern das Kreditrisiko ihrer Beteiligung an einer Bonitätsanleihe oftmals nicht erkennbar sei. Zudem sei die Anlageberatung häufig nicht umfassend, da die Komplexität der Bonitätsanleihen eher irreführend ist und Privatanleger folglich nicht ausführlich über Risiken aufgeklärt werden. Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung sollten Betroffene anwaltlichen Rat einholen und könnten mögliche Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen und gegebenenfalls durchsetzen.

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