BaFin und weitere Aufsichtsbehörden warnen Verbraucher vor Initial Coin Offerings (ICOs)

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Am 9. November 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Verbraucherwarnung für Initial Coin Offerings (ICOs) veröffentlicht. Der BaFin zufolge soll der Erwerb von Coins (auch Tokens genannt) im Rahmen sogenannter Initial Coin Offerings erhebliche Risiken für Anleger bergen. Bei ICOs handele es sich um höchst spekulative Investments, bei denen Anleger den Totalverlust ihrer Einlage erleiden könnten.

Die im Rahmen von ICOs erworbenen Coins oder Tokens unterliegen häufig großen Preisschwankungen. Es bestehe das Risiko eines nicht liquiden oder nicht vorhandenen Zweitmarkts, auf dem Anleger erworbene Tokens gewinnbringend weiterveräußern.

Die Vertragsbedingungen sind häufig objektiv unzureichend, unverständlich und irreführend formuliert. Da es an gesetzlichen Vorhaben und Transparenzvorschriften fehlt, müssen Verbraucher selbst eine Überprüfung der Identität, Seriosität und Bonität der Token-Anbieter vornehmen, um das angebotene Investment zu verstehen und bewerten. Es bestehe auch kein personenbezogener Datenschutz nach deutschem Standard. Das System sei zudem anfällig für Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dies erhöhe das Risiko des Totalverlusts für Anleger.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Deshalb wird nur technisch und wirtschaftlich versierten Anlegern geraten Investitionen in ICOs in Betracht zu ziehen. Anleger, die bereits investiert haben, sollten anwaltlichen Rat einholen. Oftmals werden Kapitalanlagen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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