BaFin verbietet Gold International SE den Verkauf der eigenen Aktien
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Worum geht es?
Die Gesellschaft Gold International SE ist eine Düsseldorfer Gesellschaft, die in europäischer Rechtsform betrieben wird. Diese Gesellschaft hat eigene Aktien zum Verkauf angeboten. Dieser Verkauf verstößt gegen das Wertpapierprospektgesetz, da ein Prospekt, der Grundlage des Verkaufs ist, nicht veröffentlicht wurde.
Der Prospekt ist Voraussetzung für Anleger, um die Rahmendaten und Angaben des Aktienangebotes zu erfahren. Die BaFin hat nunmehr der Gesellschaft untersagt, die Aktien zum Verkauf anzubieten. Soweit Kaufverträge abgeschlossen wurden, sind diese rückabzuwickeln.
Die Gesellschaft ist des Öfteren ins Fadenkreuz geraten. So ist sie bekannt für sogenannte Cold Calls bei Verbrauchern, die dann dazu führen, dass diese komplizierte Finanzprodukte erwerben, die sie tatsächlich nicht erwerben wollten.
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Anwaltskanzlei BONTSCHEV
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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