BaFin warnt vor ChroMedX Corp. – Verdacht der Marktmanipulation

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7. Dezember 2017 in einer offiziellen Pressemitteilung vor Kaufempfehlungen für Aktien der ChroMedX Corp. (ISIN: CA17111W1095) gewarnt. Die ChroMedX Corp. habe durch E-Mail-Börsenbriefe Anlegern den Kauf der Aktien empfohlen.

Bei ChroMedX Corp. soll es sich um ein Medizintechnik-Unternehmen handeln, dass u. a. an der Forschung, Entwicklung und Herstellung von In-vitro-Diagnostik und Point-of-Care Technologien beteiligt ist.

Die BaFin habe Anhaltspunkte über unrichtige oder irreführende Angaben, die im Rahmen der Kaufempfehlung gemacht werden. Das Unternehmen habe auch bestehende Interessenkonflikte pflichtwidrig verschwiegen. Die BaFin hat inzwischen eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die Aktien sollen in Deutschland an den Börsen in Berlin, Düsseldorf (ausschließlich Quotrix), Frankfurt am Main, München, Stuttgart und auf der Tradegate in den Freiverkehr einbezogen sein.

Möglichkeiten für Betroffene

Die BaFin rät betroffenen Anlegern, eine umfassende Prüfung über die Seriosität der Angaben vorzunehmen.

Des Weiteren sollten betroffene Anleger rechtzeitig reagieren. Oftmals werden Kapitalanlagen ohne die entsprechenden Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung oder eines fehlerhaften Prospekts gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb wird geraten anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf unserer Website gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema