BaFin warnt vor Finance Wise International – keine Erlaubnis – Erfahrungen? Geld zurück?

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gab am 10.01.2023 eine Warnung auf ihrer Webseite heraus, dass sie gegen die F.W International (Finance Wise International) ermittle.

Die F.W International (Finance Wise International) wende sich laut BaFin eigeninitiativ an deutsche Kundinnen und Kunden der Handelsplattform hoxglobal.com, betrieben von der Trading Global (Hoxton), LTD und erkläre, deren Geschäftstätigkeit über die eigene Plattform financewiseint.com fortzuführen. Die beiden Websites sind nahezu identisch gestaltet. Die Handelsplattform hoxglobal.com ist mittlerweile aber nicht mehr aufrufbar.

BaFin warnte schon vor der Trading Global (Hoxton), LTD (hoxglobal.com) – es lag keine Erlaubnis vor

Bereits am 21.09.2022 hatte die BaFin davor gewarnt, dass die Trading Global (Hoxton), LTD sich eigeninitiativ an deutsche Kundinnen und Kunden wende und diesen die Rückzahlung verlorengegangener Gelder aus früheren Anlagen im Internet in Aussicht stelle. Auf ihrer Website hoxglobal.com bot die Gesellschaft Interessenten zudem eine Vermögensverwaltung an. Laut BaFin besitzt die Trading Global (Hoxton) LTD keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen.

BaFin ermittelt gegen die Trading Global (Hoxton), LTD

Auch die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hatte hierüber schon berichtet:

Geld zurück durch Trading Global (Hoxton) LTD? BaFin ermittelt

Auch F.W International (Finance Wise International) besitzt keine Erlaubnis

Die BaFin stellte nun gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass auch die F.W International (Finance Wise International) keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen unterliegt ebenfalls nicht der Aufsicht der BaFin. 

Der Anbieter verfügt eigenen Angaben zufolge über Niederlassungen in Berlin, auf Zypern, in Australien und in Großbritannien. Zudem wird auf seiner Webseite eine Registrierung durch die zypriotische Finanzmarktaufsicht Cyprus Securities and Exchange Commission verwiesen, die allerdings eine Gesellschaft IC Global Markets Ltd. ausweist; eine solche Registrierung lässt sich laut BaFin jedoch nicht verifizieren. 

Die Inhalte der Website financewiseint.com sowie die Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Seite unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie die oben genannten, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Achtung! Wenn die erforderliche Erlaubnis von der BaFin nicht vorliegt, weist das auf einen möglichen Trading-Anlagebetrug bzw. Scam hin.

Vorsicht bei Geldanlagen im Internet

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung im Internet am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob die Trading-Plattform die erforderliche Erlaubnis besitzt (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Bei einer Investition im Internet sollte man sehr vorsichtig sein und vorher gründlich recherchieren. Hellhörig sollten Sie werden, wenn Sie von Fremden ungewollt kontaktiert werden, die Ihnen versprechen, Ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen. Hier handelt es sich häufig um „Helfer“ aus demselben Täterkreis. Auch bei Recovery- und Chargeback-Anbietern ist größte Vorsicht geboten! Ihr Geld werden Sie von diesen nicht zurückbekommen!“

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Schwierigkeiten mit F.W International (Finance Wise International) oder Trading Global (Hoxton) LTD haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C ) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.

Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Betrugsfalles mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  

www.kanzlei-plan-c.de





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