Bafinep S.A. – BaFin ermittelt

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Hinsichtlich der Bafinep S.A., mit angeblichem Sitz in Paris, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass diese über keine Erlaubnis der Behörde zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verfügt und die Gesellschaft nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.

Auf der Homepage bafinep.com/de/ würden u. a. Sparkonten, Girokonten und Kreditgeschäfte offeriert.

Kunden würden von der Bafinep S.A. auch über ein Unternehmen mit dem Namen Walter Schindler unter der Internetpräsenz walter-schindler.com, mit angeblichem Sitz in Mannheim, kontaktiert.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass Bafinep S.A. eine französische internationale Bank und führend unter dem Finanzdienstleister in Frankreich, Europa und der Welt sei.

Auf der Webseite wird auch weiter ausgeführt, dass man, wenn man von einem BAFINEP-Sparbuch profierten wolle, zunächst ein BAFINEP-Girokonto eröffnen müsse und dies kostenlos sei und die Bankkarte auch.

Im Übrigen wird damit geworben, dass man sich das mit 1,25 % brutto eingezahlte Sparkonto kostenlos gönnen solle.

Möglichkeiten für Kunden der Bafinep S.A.

Anleger, die der Bafinep S.A. Kapital zur Verfügung gestellt haben und Schwierigkeiten haben, insbesondere falls ihnen Gelder nicht zurückgezahlt werden sollten, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Wenn Anlegern in Deutschland die Annahme von Kapital als Spareinlage angeboten wird, stellt dies z. B. ein Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bzw. neu nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar, für das die Bafinep S.A. eine Erlaubnis der BaFin verfügen muss. Eine derartige Erlaubnis besteht gemäß der BaFin aber nicht.

Das Gleich gilt für andere, angebotene Dienstleistungen, wie Girokonten etc.

Im Falle z. B. eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäfte oder Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Auch weitere Ansprüche sind denkbar.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der Bafinep S.A. Gelder zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.

Stand: 18.01.2022


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