Bahnbrechende Urteile im Fall Commerzbank PMIA

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Tauschempfehlungen stellen ungleich höhere Anforderungen an die Beratungsleistung der Bank

Die Kanzlei Petersen & Collegen hat jüngst zwei Urteile gegen die Commerzbank in Sachen Premium-Management-Immobilienanlagen-Fonds (PMIA) der Commerzbank erwirkt. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck sah es in ihrem Urteil vom 17.10.2012, Az. 3 O 257/12 für erwiesen an, dass die Beklagte fehlerhaft über den Premium-Management-Immobilienanlage-Fonds (WKN A0ND6C) beraten hatte. Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Kiel ging in ihrem Urteil vom 19.10.2012, Az 8 O 49/11 sogar noch ein Stück weiter. So führte das Gericht aus: „Wegen des in überaus hohem Maße in Anspruch genommenen Vertrauen des Kunden muss die Vertretbarkeit der Empfehlung auf objektiv nachvollziehbaren guten Gründen beruhen, die eindeutig dafür sprechen, dass der empfohlene Fonds - bei Ex-ante-Betrachtung - tatsächlich sicherer als der HausInvest ist." In beiden Fällen forderten die Gerichte die Beklagte zur Rückzahlung des Anlagebetrages auf. Helge Petersen, der klagende Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kiel, hofft nun auf die zweite Instanz, um endlich höchstrichterlich seine neuen Ansätze festgesetzt zu wissen.

Obwohl beide Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind, zeigen sie deutlich, dass das Kapitel der offenen Fonds nun endlich juristisch aufgearbeitet wird - zugunsten der Geschädigten. „Die Grundsatzurteile sind da. Sie bestätigen meine Behauptung, dass eine Bank nicht gewinnt, wenn man ihr aus technischer Sicht bescheinigt, dass die Empfehlung keine ausreichende Ertrags- und Kapitalsicherungssubstanz hatte. Das dürfte auch neuer Grundsatzrechtsprechung des BGH den Weg bereiten", so Helge Petersen.

Der von der Allianz Global Invest (AGI) extra für Commerzbank-Kunden aufgelegte Dachimmobilienfonds Premium-Management-Immobilien-Anlagen (PMIA) wurde ab 2008 systematisch an Bestandskunden vertrieben, etwa als Tausch aus dem sicheren und gut laufenden HausInvest Europa in den offenen Immobiliendachfonds PMIA. Die beiden Urteile belegen, dass, wenn eine solche Tauschempfehlung erfolgt, die Bank hierfür objektgerechte Gründe anzuführen hat. Da es sich bei einem Tausch nicht um isolierte Empfehlungen handele, gelten striktere Aufklärungspflichten. „Die Tauschempfehlung von HausInvest in PMIA erfolgte gerade nicht aufgrund von objektiven Gründen, die im Interesse der Anleger lagen. Letztendlich sollte nur das für die Bank lukrativere Produkt vermarktet werden. Die Gerichte geben uns Recht und sorgen damit für positive Aussichten auch für Besitzer geschlossener Fonds, bei denen Ähnliches gilt", kommentiert Petersen.

Helge Petersen, der seinen Mandanten bisher davon abriet, das zuvor erkämpfte Angebot der Commerzbank, die 83 Prozent für 25.000 Anleger, Streitwert über 1 Milliarde Euro, anzunehmen und weiter gerichtlich vorzugehen, konnte damit seine Versprechen gegenüber den Mandanten einhalten. Die Bilanz ist beeindruckend: 15 positive Ombudsmannentscheidungen, eine Vielzahl außergerichtlicher und gerichtlicher Vergleiche um die 100 Prozent sowie diese aktuellen Urteile aus Lübeck und Kiel geben seinem Qualitätsstandard Recht.

Auswirkungen auch auf Kapitalprotect Substanz P (WKN SEB1AM) und Allianz Flexi Immo (WKN 979733)

Auch für all die anderen Geschädigten, die die Kanzlei vertritt, bedeutet dies einen erheblichen Erfolg. Die Urteile werden auch Auswirkungen auf die Fälle rund um Kapitalprotekt Substanz P (WKN SEB1AM) und Allianz Flexi Immo (WKN 979733) oder weitere offene und geschlossene Fonds haben. Für Helge Petersen und seine Fachleute geht es nun darum, die vielfach höheren Schadenssummen im Schiffsbereich und anderen geschlossenen Beteiligungen erfolgreich gegen die Commerzbank ins Feld zu führen.

Die Kanzlei Petersen & Collegen kämpft schon seit Jahren erfolgreich im Interesse ihrer Mandanten mit den Banken und bietet eine Ersteinschätzung der Fälle kostenlos an.


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