Bald Einzug der Fahrzeuge möglich? Und wird das Übertragen von Punkten auf andere bald strafbar?

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So jedenfalls lautet die abschließende Empfehlung des Arbeitskreises an den Gesetzgeber nach den diesjährigen Verkehrsgerichtstagen von Goslar, die vom 24.-26. Januar stattfanden. Laut Empfehlung sollen nach Trunkenheitsfahrten oder Fahrten unter Drogeneinfluss die beteiligten Fahrzeuge eingezogen werden können. Und das selbst dann, wenn der Täter nicht Eigentümer dieses Fahrzeugs ist. Dabei soll die Einziehung der Kraftfahrzeuge nicht an Grenzwerten fest gemacht werden.


Auch das Übertragen von Punkten wurde eingehend diskutiert. So etwas ist in der Praxis oft der Fall, wenn der Fahrer eines KFZ bereits Punkte in Flensburg gesammelt hat. Nach sieben Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Um das zu vermeiden, nehmen dann Freunde oder Bekannte den Verstoß auf ihre Kappe, indem sie gegenüber den Behörden behaupten, gefahren zu sein. Aber es gibt mittlerweile auch etliche gewerbliche „Punktehändler“, die Ihnen drohende Punkte abkaufen. Das soll sich nun laut Empfehlung an die Ministerien ändern:


Der Verkehrsgerichtstag forderte höhere Strafen und mehr Fahrverbote. Gewerbliche Angebote des Punktehandels sollen verboten werden.


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https://www.ra-hartmann.de/bald-einzug-der-fahrzeuge-moeglich-und-wird-das-uebertragen-von-punkten-auf-andere-bald-strafbar/


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Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.

in Berlin und Oranienburg

(Tel. 03301 - 53 63 00)


Foto(s): Henning Hartmann

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