Bank erstattet Bearbeitungsgebühren für einen Kredit zur Finanzierung einer gewerblichen Tätigkeit

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Erfolg für gewerblichen Darlehensnehmer. Bank erstattet Bearbeitungsgebühren für einen Kredit zur Finanzierung einer gewerblichen Tätigkeit nach Klageerhebung durch die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte

München, 18.05.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, hat die Postbank Köln nach Klageerhebung durch die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die vom Kläger bezahlten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet, nachdem sie sich außergerichtlich noch darauf berufen hat, es würde sich vorliegend um einen „Business-Kredit für gewerbliche / selbständig berufliche Zwecke“ handeln, bei der eine Rückerstattungspflicht nicht bestünde.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht jedoch aufgrund der diversen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs davon aus, dass die klauselmäßige Vereinbarung von „Bearbeitungsgebühren“ auch gegenüber unternehmerisch Tätigen bzw. gewerblichen Darlehensnehmern unwirksam ist.

„Auch allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, unterliegen der Inhaltskontrolle des § 307 BGB mit der Ergänzung des § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB“, erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Wir haben deshalb unserem Mandanten geraten, eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.“

Nachdem die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte am 16.04.2015 Klage gegen die Deutsche Postbank AG erhoben hat, wurde mit Wertstellung 14.05.2015 die geltend gemachte Hauptforderung nebst Zinsen erstattet.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Unternehmern und Freiberuflern, die Darlehensverträge zur Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben und die der Auffassung sind, zu Unrecht Bearbeitungsgebühren bezahlt zu haben, ihre Darlehensverträge von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.


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