Bank J. Safra Sarasin vor dem LG München I: Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflichten?

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Derzeit steht die Bank J. Safra Sarasin vor dem Landgericht München I wegen des Vorwurfes der Falschberatung bei Cum-Ex-Geschäften. Der Schweizer Privatbank könnte eine hohe siebenstellige Schadensersatzzahlung drohen. Im Jahr 2012 schloss das Bundesfinanzministerium das Steuerschlupfloch, sodass den Anlegern der Fonds die hohen Renditen ausblieben. Der Staat zahlte nicht mehr. Die durch die Bank Sarasin vertriebenen Fonds beruhten auf der Strategie der Cum-Ex-Deals.

Cum-Ex-Deals sind Aktiengeschäfte, bei denen ein Verkäufer Aktien ohne Eigentümerposition kurz vor dem Stichtag, dem Tag nach der Jahreshauptversammlung, veräußert, sog. Leerverkäufer. Dabei werden Wertpapiere vor dem Sitchtag mit und kurz danach ohne Dividende gehandelt. Dadurch wird die Dividendensteuer mehrfach vom Fiskus erstattet, obwohl sie nur einmal abgeführt worden war.

Möglichkeiten der Anleger

In der jüngsten Vergangenheit haben zahlreiche Privatanleger hohe Verluste erleiden müssen. Häufig wurden und werden Investoren in den Beratungsgesprächen nicht umfassend über die Risiken einer Kapitalanlage aufgeklärt. Deshalb sollten Anleger frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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