Positives Urteil gegen Postbank (König & Cie. 60 Produktentanker-Fonds II)

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Erneut ist es uns gelungen, für einen unserer Mandanten ein positives Urteil bezüglich einer nicht objektgerechten Beratung zu erstreiten. Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass unserem Mandanten ein Schadensersatzanspruch gegen die Postbank nebst Zinsen zusteht.

Streitgegenständlich war eine Beteiligung an dem geschlossenen König & Cie. 60 Produktentanker-Fonds II. Diese konnte im Anschluss an das Verfahren mit Freistellung von den Pflichten aus § 172 Abs. 4 HGB an die beklagte Postbank zurückgegeben werden.

Das Gericht führte an, dass die Beratung anleger- und objektgerecht erfolgen muss. Maßgeblich hierfür sind neben dem Wissensstand, der Risikobereitschaft und den Anlagezielen des Kunden auch die allgemeinen und besonderen Risiken der Anlage. Zu den Risiken, die sich aus einer geschlossenen Beteiligung ergeben, zählt insbesondere auch das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aus § 172 Abs. 4 HGB, selbst wenn die Haftung auf 10 Prozent der Beteiligung beschränkt ist. Ebenso muss sogar ungefragt über die Innenprovision aufgeklärt werden, wenn diese 15 Prozent des Anlegerkapitals erreicht. Eine solch hohe Provision ließe für den Anleger Rückschlüsse auf die Rentabilität und geringe Werthaltigkeit der Anlage zu, was ein nicht unerheblicher Grund für die Anlageentscheidung ist.

In der Verhandlung sagte der Berater der Postbank aus, dass eine solche Aufklärung deshalb nicht stattgefunden habe, weil er selbst nichts von diesen Risiken gewusst habe. Die Höhe der Innenprovision war ihm nicht bekannt. Das Risiko der Nachhaftung hingegen soll in den Schulungen der Postbank verneint worden sein. Außerdem sei der Prospekt wohl nicht rechtzeitig vor dem persönlichen Termin übergeben worden, da dies nicht der üblichen Vorgehensweise des Beraters entsprochen habe.

Aus diesen Umständen konnte das Gericht eine objektgerechte Beratung nicht bejahen.

Wenn auch Sie Fragen zu einer geschlossenen Beteiligung haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner. Lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos von uns prüfen!


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