König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker-Fonds IV: Ausschüttungen blieben hinter Erwartungen zurück

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Für die Anleger in den König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker-Fonds IV verlief ihre Investition bisher wenig erfreulich. Die Ausschüttungen blieben hinter den Erwartungen zurück oder sogar aus. Angesichts der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Situation der Schifffahrt ist es ungewiss, ob sich an dieser Situation kurzfristig etwas ändert.

Das Emissionshaus König & Cie. platzierte den Fonds im Jahr 2008 und investierte in die Rohöl- und Produktentanker MT King Douglas und MT King Daniel. Aufgrund der einsetzenden Krise der Schifffahrt konnte der Fonds die Erwartungen nicht erfüllen. Laut zweitmarkt.de erhielten die Anleger letztmals im Jahr 2009 Ausschüttungen.

„Für die Anleger ist dieser Verlauf alles andere als befriedigend. Da offensichtlich immer noch keine Erholung in der Schifffahrt in Sicht ist, sollten sie sich überlegen, ob sie nicht rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatzansprüche geltend machen wollen", sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Ansprüche auf Schadensersatz können aus verschiedenen Gründen bestehen. „Unserer Erfahrung nach entsprach schon die Anlageberatung häufig nicht den Maßstäben an eine anleger- und objektgerechte Beratung", so Cäsar-Preller. Denn besonders Schiffsfonds seien häufig als renditestarke und sehr sichere Kapitalanlage beworben worden. „Die Risiken wurden hingegen verschwiegen. Bei den Anteilen an Schiffsfonds handelt es sich jedoch um unternehmerische Beteiligungen. Als solche sind sie naturgemäß einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, über die die Anleger hätten aufgeklärt werden müssen", erläutert der Jurist. Zu diesen Risiken zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile, Wechselkursschwankungen und auch der Totalverlust des investierten Geldes.

Darüber hinaus könne auch der Verkaufsprospekt auf fehlerhafte Angaben überprüft werden. Möglicherweise wurden z.B. die Chartereinnahmen als sicher dargestellt oder das Risiko einer Kreditaufnahme in einer fremden Währung nicht dargestellt.

Schließlich hätten die Anleger auch über sämtliche Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhält, informiert werden müssen. Diese sog. Kick-Back-Zahlungen können nach Rechtsprechung des BGH erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Wurden die Anleger nicht über diese Rückvergütungen aufgeklärt, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

„Wenn Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, ist es ein beliebtes Mittel der Geschäftsführung, die Anleger aufzufordern, frisches Geld zu investieren oder aber bereits geleistete Ausschüttungen wieder zurückzuverlangen. Doch auch diese Rückforderung der Ausschüttungen ist nach Rechtsprechung des BGH nicht so ohne weiteres möglich", erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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