Bankhaftung bei Online-Betrug: Wann müssen Banken „gestohlene“ Gelder erstatten?

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In Zeiten zunehmender Cyberkriminalität kommt es immer häufiger zu Betrugsfällen im Online-Banking. Betroffene Kunden stellen sich dann die Frage, ob und unter welchen Umständen ihre Bank verpflichtet ist, die „gestohlenen“ Gelder zu erstatten. Die rechtliche Grundlage ergibt sich insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Grundsatz der Bankhaftung bei nicht autorisierten Zahlungen

Grundsätzlich ist eine Bank nur dann berechtigt ist, eine Zahlung auszuführen, wenn der Kunde dieser zugestimmt hat. Wird eine Zahlung ohne Zustimmung des Kunden getätigt, liegt eine „nicht autorisierte Zahlung“ vor, für die die Bank grundsätzlich haften muss. In diesem Fall ist die Bank verpflichtet, den Betrag unverzüglich zu erstatten bzw. dem Konto wieder gutzuschreiben.

Haftungsausschluss der Bank

Allerdings gibt es Situationen, in denen die Bank nicht haftet und die Erstattung verweigern kann:

  • Grobe Fahrlässigkeit des Kunden (§ 675v Abs. 3 BGB): Hat der Kunde seine Zugangsdaten, TAN oder PIN unsachgemäß behandelt (z. B. Weitergabe an Dritte oder Speicherung auf unsicheren Geräten), kann die Bank die Erstattung verweigern. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind:
    • Eingabe von sensiblen Bankdaten auf einer gefälschten Website (Phishing-Attacke), wenn eindeutige Warnsignale missachtet wurden.
    • Herausgabe von TAN-Nummern über Telefon oder E-Mail an angebliche Bankmitarbeiter.
    • Verwendung eines unsicheren oder mit Schadsoftware infizierten Computers oder Smartphones.
  • Anzeigepflicht des Kunden: Nach Entdeckung eines unautorisierten Zahlungsvorgangs muss der Kunde seine Bank unverzüglich informieren. Eine verspätete Meldung kann die Erstattungspflicht der Bank entfallen lassen.
  • Haftungsbegrenzung auf 50 Euro (§ 675v Abs. 1 BGB): Falls kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, muss der Kunde bei missbräuchlichen Transaktionen nur bis zu 50 Euro selbst tragen. Bei nachgewiesener Fahrlässigkeit kann der Kunde jedoch auf dem gesamten Schaden sitzen bleiben.

Sonderfälle: Social Engineering und Betrugsmaschen

Ein spezielles Problem stellen Fälle dar, in denen Kunden selbst eine Transaktion autorisieren, jedoch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (z. B. durch sogenannte CEO-Fraud-, Enkeltrick- oder Fake-Support-Betrügereien). In solchen Fällen argumentieren Banken oft, dass die Zahlung autorisiert war und daher keine Erstattungspflicht besteht. Die Rechtsprechung neigt jedoch zunehmend dazu, in bestimmten Konstellationen dennoch eine Erstattungspflicht der Bank anzunehmen, insbesondere wenn Sicherheitsmaßnahmen der Bank unzureichend waren oder sie verdächtige Transaktionen nicht verhindert hat.

Rechte und Pflichten des Kunden

Kunden, die Opfer eines Online-Betrugs geworden sind, sollten folgende Schritte unternehmen:

Sofortige Meldung bei der Bank: Die Bank muss unverzüglich über die unautorisierte Zahlung informiert werden, um eine schnellstmögliche Rückholung des Geldes zu ermöglichen.

Anzeige bei der Polizei: Eine Strafanzeige kann die Chancen erhöhen, gestohlene Gelder zurückzuerlangen.

Rückbuchungsantrag stellen: Falls das Geld noch nicht endgültig transferiert wurde, kann die Bank versuchen, die Zahlung rückgängig zu machen.

Anspruch auf Erstattung geltend machen: Falls die Bank eine Erstattung verweigert, sollte dies rechtlich überprüft werden.

Rechtstipp

Die Bank haftet grundsätzlich für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und muss den Betrag erstatten, sofern der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Verbraucher sollten sorgsam mit ihren Zugangsdaten umgehen, auf verdächtige E-Mails oder Anrufe achten und im Betrugsfall unverzüglich handeln. Bei Streitigkeiten über die Erstattungspflicht der Bank empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung, um rechtliche Schritte einzuleiten und gegebenenfalls eine Rückforderung durchzusetzen.


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