Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – wer ist betroffen
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – wer ist betroffen?
Einführung in das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein bedeutender Schritt zur Förderung von Inklusion und Teilhabe in Deutschland. Es legt klare Vorgaben für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest und setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um.
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG: Ein umfassender Überblick vom Anwalt
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen und Organisationen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies betrifft insbesondere digitale Plattformen, Kommunikationsmittel und physische Produkte.
Warum wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eingeführt?
Das Gesetz zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und anderen mit eingeschränkten Fähigkeiten den Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen und Produkten zu erleichtern. Es fördert eine inklusive Gesellschaft und sorgt für Gleichberechtigung.
Gesetzliche Grundlagen und Ursprung
Das BFSG basiert auf der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882, die europaweit einheitliche Standards für Barrierefreiheit vorgibt. Es trat am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, diese Standards umzusetzen.
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Unternehmen und Dienstleister
Das Gesetz betrifft vorrangig Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem europäischen Markt anbieten. Dazu zählen z.B.:
- Online-Shops
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsunternehmen
- Transport- und Reiseanbieter
Öffentliche Einrichtungen und Behörden
Auch öffentliche Institutionen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote und Informationssysteme barrierefrei zugänglich sind.
Privatpersonen und Verbraucher
Verbraucher profitieren direkt von den neuen Regelungen, da sie einen verbesserten Zugang zu digitalen Services und Produkten erhalten.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Kleine Unternehmen (KMUs) mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro können unter bestimmten Voraussetzungen von einigen Verpflichtungen befreit werden.
Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Digitale Barrierefreiheit
Unternehmen müssen Webseiten, Apps und andere digitale Services so gestalten, dass sie von Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen problemlos genutzt werden können.
Produkte und Dienstleistungen
Betroffen sind unter anderem:
- Geldautomaten und Zahlungsterminals
- E-Books
- Smartphones und Computer
- Online-Ticketbuchungen und -Reservierungen
Informationen und Kommunikationsmittel
Alle bereitgestellten Informationen müssen verständlich, zugänglich und gut strukturiert sein.
Vorgaben zur Umsetzungsfrist
Das Gesetz trat 2025 in Kraft. Unternehmen müssen die Anforderungen spätestens bis zum 28. Juni 2025 vollständig umsetzen.
Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen
Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit
- Anpassung von Webseiten und Apps
- Implementierung von assistiven Technologien
- Bereitstellung von Textalternativen und Untertiteln
Kosten und finanzielle Unterstützung
Zwar entstehen Umstellungskosten, doch der Staat bietet Förderprogramme und finanzielle Hilfen zur Unterstützung an.
Kontrollmechanismen und Sanktionen
Verstöße gegen das BFSG können mit Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Vorteile des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Mehr Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe
Das Gesetz verbessert die Lebensqualität von Millionen von Menschen.
Erhöhte Marktchancen für Unternehmen
Unternehmen, die barrierefreie Produkte anbieten, erschließen neue Zielgruppen und Märkte.
Verbesserung der Nutzererfahrung
Barrierefreie Lösungen verbessern die Bedienbarkeit und Nutzerzufriedenheit für alle Kunden.
Praktische Umsetzungstipps für Unternehmen
Barrierefreie Webseiten und Apps gestalten
- Verwendung klarer Strukturen und Kontraste
- Integration von Screenreader-freundlichen Elementen
Schulungen und Sensibilisierung des Personals
Mitarbeiter sollten im Umgang mit barrierefreien Systemen geschult werden.
Zusammenarbeit mit Experten für Barrierefreiheit
Professionelle Berater können wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung bieten.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit genau?
Digitale Barrierefreiheit umfasst Maßnahmen, die Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu digitalen Inhalten ermöglichen. Dazu gehören z.B. Screenreader-Kompatibilität und Tastaturnavigation.
Welche Fristen müssen Unternehmen einhalten?
Unternehmen müssen die Vorgaben des BFSG spätestens bis zum 28. Juni 2025 vollständig umgesetzt haben.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
Das Gesetz betrifft unter anderem Bankdienstleistungen, E-Books, Telefondienste und Online-Plattformen.
Gibt es Fördermöglichkeiten für betroffene Unternehmen?
Ja, es stehen staatliche Förderprogramme zur Verfügung, um Unternehmen finanziell bei der Umsetzung zu unterstützen.
Wie können KMUs die Anforderungen effektiv umsetzen?
Kleine Unternehmen sollten frühzeitig Berater hinzuziehen und auf einfache, aber wirksame Lösungen setzen.
Was passiert, wenn Unternehmen die Vorgaben nicht einhalten?
Verstöße können mit hohen Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Fazit und Ausblick
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fördert Inklusion und eröffnet Unternehmen neue Marktchancen. Durch frühzeitige Planung und Umsetzung können Unternehmen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch von einer verbesserten Kundenbindung profitieren.
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG: Ein umfassender Überblick vom Anwalt
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