Baum Arche eG

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Hinsichtlich der Baum Arche eG, mit Adresse in Frankfurt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass Anlegern in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Genossenschaftsanteilen der Baum Arche eG öffentlich offeriert wird, ohne dass dafür ein Verkaufsprospekt veröffentlicht worden ist.

Wir weisen auf diese Warnung der BaFin hin, damit sich Anleger, die Genossenschaftsanteile der Baum Arche eG gezeichnet haben, ein eigenes Bild machen können. Ob der von der BaFin geäußerte Verdacht zutreffend ist, muss weiteren Ermittlungen der BaFin vorbehalten bleiben und kann insoweit von uns nicht beurteilt werden.

Verdacht auf Betrug bei Baum Arche eG erhärtet sich

Wie zu hören ist, können Anleger die Baum Arche eG nicht mehr erreichen. Dieser Umstand und auch die Warnungen der BaFin, dass Genossenschaftsanteile ohne Prospekt vertrieben wurden bzw. auch, dass hinsichtlich einer weiteren Anlage in einem Waldinvestment seitens der Baum Arche eG ein unerlaubtes Einlagengeschäfte betrieben wurde und bei dieser Anlage auch eine dreizeichen Stiftung Geldern von Anlegern annimmt und diese Stiftung aber von Amts wegen aufgelöst ist, erhärten nun den Verdacht auf Betrug.

Für Anleger kann daher auch die Möglichkeit bestehen, einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB durchzusetzen, wenn sich dieser Verdacht auf Betrug bestätigt.

Genossenschaftsanteile ohne Verkaufsprospekt? 

Wenn Anlegern in Deutschland Vermögensanlagen, auch in Form von Genossenschaftsanteilen, angeboten werden, muss der Anbieter beim Vertrieb einen Prospekt erstellen und veröffentlichen, der von der BaFin gebilligt ist.

Die BaFin prüft den Prospekt im Hinblick darauf, ob er die grundsätzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthält und der Inhalt des Prospektes widerspruchsfrei ist, sie prüft jedoch den Inhalt nicht auf dessen Richtigkeit.

Wenn ein Verbrauchsprospekt allerdings unvollständige oder nicht zutreffende Angaben enthält oder kein Prospekt veröffentlicht worden ist, kann sich gegenüber einem Anbieter und Emittenten eine Haftung nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ergeben.

Auf der Webseite der Baum Arche eG wird dargestellt, dass man aktiv etwas gegen den Klimawandel tut und für die Mitglieder eine gründe Dividende erwirtschaftet und man dabei streng auf nachhaltige Forstwirtschaft achtet.

Soweit Anlegern Genossenschaftsanteile angeboten werden, wird damit geworben, dass jeder Anteil 750 m² EU-Mischwald entspricht und langfristig 1 Tonne CO2 pro Jahr kompensiert und 750 m² neuen Lebensraum für Tiere schützt und langfristige Arbeitsplätze durch nachhaltige Bewirtschaftung schafft und eine langfristige, grüne Rendite erwirtschaftet.

Angeboten werden Genossenschaftsanteile ab € 1.500,00, sowie auch gegen Raten von € 25,00 pro Monat.

BaFin dehnt Ermittlungen aus

Bezüglich eines weiteren Angebots der Baum Arche eG in Form der Investition in ein Waldinvestment weist die BaFin darauf hin, dass sie auch diesbezüglich keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hätte und das Unternehme nicht von der BaFin beaufsichtigt würde.

Soweit auf der Homepage der Baum Arche eG mit einer Anlage in einem Waldinvestment geworben würde, bei der eine Rendite von 6,5 % versprochen würde, handelt es sich laut BaFin um ein Einlagengeschäft bzw. ein Bankgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG.

Nach einem aktuellen Hinweis der BaFin ist nun bekannt geworden, dass eine dreizeichen Stiftung die Verantwortliche dieses Angebots der Baum Arche eG ist und ihre Konten zum Sammeln von Geldern zur Verfügung stellt. Die dreizeichen Stiftung sei auch durch einen Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt von Amts wegen aufgehoben worden.

Optionen für Anleger der Baum Arche eG

Soweit die Baum Arche eG Anlegern in Deutschland Kapitalanlagen in Form von Genossenschaftsanteilen anbietet, ohne dass dafür ein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlicht worden ist, kann sich für einen Anleger unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch gegen den Anbieter bzw. gegen den Emittenten auf Erstattung des Kaufpreises gegen Übernahme der Anlagen ergeben.

Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Soweit Anleger Kapital für die Anlage in dem angebotenen Waldinvestment zur Verfügung gestellt haben und es sich dabei nach Auffassung der BaFin um ein unerlaubtes Einlagen- bzw.- Bankgeschäft handelt, können sich für ein Anleger Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG darstellen lassen.

Ein derartiger Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften richtet sich nach der Rechtsprechung in Deutschland nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch gegen deren verantwortliche Personen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die Kapital für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen der Baum Arche eG zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.

Stand: 21.10.2022


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