Beamten Bank kündigt stille Vermögenseinlagen
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Gut verzinste Vermögenseinlagen
Die Allgemeine Beamten Bank AG (ABK) aus Berlin hat angefangen, die stillen Vermögenseinlagen ihrer Kunden zu kündigen. Hintergrund ist, dass diese stillen Vermögenseinlagen mit 6–8 % ausgesprochen gut verzinst wurden und der Vorstand der Allgemeinen Beamten Bank AG (ABK) entschieden ist, sich von diesen kostspieligen Einlage zu trennen. Die Einlagen stammen meist noch aus den 90er Jahren und waren für die Kunden als Altersvorsorge gedacht.
Kündigung nach § 2 Ziff. 2 GV
Die ABK beruft sich dabei auf § 2 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages über eine stille Vermögenseinlage, wonach jede Vertragspartei das Recht hat, den Gesellschaftsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 36 Monaten zu kündigen.
Einlagen zwischen 10.000 und 20.000 DM
Die Beteiligungszertifikate über meist 10.000 bis 20.000 DM sind mit einer Abbildung des Ehemaligen Preußischen Abgeordnetenhaus in Berlin versehen und gewähren einen Vorzugsgewinnanteil (6,25 %, 7 % und 8 %) des Nominalbetrages der stillen Vermögensanlage. Die ABK wendet sich mit ihren Angeboten an Beamte und Beschäftigter im öffentlichen Dienst, gewährt aber Sonderkonditionen für Beschäftigte vergleichbarer Unternehmen, wie etwa Mitarbeiter der Bahn, Post, Telekom, Stadtwerke, Kirchen und Wohlfahrtsverbände.
Wir prüfen, ob Kündigungen berechtigt sind
Wenn auch Ihnen gekündigt wurde, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir sind Fachanwälte für Bankrecht und prüfen, ob die Kündigung berechtigt ist. Wie bei den gekündigten Sparverträgen der Sparkassen sind die Verträge sehr unterschiedlich ausgestaltet.
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