Bearbeitungsgebühren für Firmenkredite zurückfordern

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In unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Firmenkrediten informieren.

Der Bundesgerichtshof hat mit seinen Urteilen vom 4. Juli 2017 entschieden, dass die formularmäßige Festlegung von Bearbeitungsgebühren in Firmenkreditverträgen unzulässig ist.

Insoweit heißt es in der vorliegenden Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs unter anderem:

„Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es sich bei den angegriffenen Klauseln um sogenannte Preisnebenabreden handelt, die der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen. Die Klauseln halten dieser Inhaltskontrolle nicht stand. Die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren, weshalb gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners anzunehmen ist. Auch bei den vorliegenden Unternehmerdarlehensverträgen gibt es keine Gründe, die diese gesetzliche Vermutung widerlegen würden.“

Damit besteht ein Rückzahlungsanspruch nebst entsprechender Verzinsung seitens der Kreditnehmer gegen die betreffenden Banken.

Die Entscheidung setzt nunmehr im Unternehmensbereich die Rechtsprechungslinie des Bundesgerichtshofs fort, mit welcher dieser bereits im Jahre 2014 die Bearbeitungsgebühren in privaten Kreditverträgen für unzulässig bewertet hat.

Die Banken sehen sich entsprechend mit immensen Rückzahlungsforderungen konfrontiert, sodass damit zu rechnen ist, dass von dort aus alle rechtlich möglichen Einwendungen ergriffen werden, um die Gesamtsumme der Rückzahlungen möglichst zu reduzieren.

Insoweit wird es sich zum Teil um das Bestehen des Rückforderungsanspruchs als solchen, darüber hinaus um die Höhe des Rückforderungsanspruchs und den etwaigen Verjährungseintritt handeln.

Problematisch und abhängig von der Vertragsgestaltung sind Darlehensverträge, welche im Jahr 2013 oder früher abgeschlossen worden sind.

Bei Darlehensverträgen, welche ab dem Jahr 2014 abgeschlossen sind, kann die Verjährung grundsätzlich nicht vor dem 31.12.2017 eintreten.

Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, dann informieren Sie sich direkt bei uns. Sämtliche Kontaktdaten erhalten Sie auch auf unserer Website.


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