BeCFD ist nicht BeCFD?!

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Unsere Bemühungen in Sachen BeCFD, die wahren Verantwortlichen zu Rechenschaft zu ziehen und wirtschaftliche Schäden unserer Mandanten zu kompensieren, sind beträchtlich und halten an! Die in Einzelfällen erarbeiteten Lösungsansätze sind unseres Erachtens auch zielführend. 

Wir werden derzeit – in Absprache – mit unseren Mandanten – doppelgleisig tätig, dies indem wir einerseits 

  • die Hintergrundfirmen und Verantwortlichen der Initiatoren der BeCFD nahezu abschließend recherchiert haben und dies mit den weiteren Einzelfällen unserer Mandanten abstimmen,

und uns andererseits die gewählten Zahlungswege (Kreditkartenunternehmen) bzw. beteiligte Banken für jede einzelne Vertragsbeziehung unserer Mandaten zu dieser Handelsplattform genauestens anschauen,

  • die im Rahmen der Abrechnung der Trades von den Verantwortlichen der BeCFD eingesetzten Unternehmen 

ebenso genau untersucht haben, und in jedem Einzelfall die bisherigen Rechercheergebnisse mit den Einzelfällen weitere Beauftragungen abstimmen werden. 

Dies, weil alle mitinvolvierten Firmen, Unternehmen und Beteiligte unseres Erachtens potenzielle (Mit-) Verantwortliche sind, die für den wirtschaftlichen Schaden der Kunden haften. Diese Analysen erbringen wir im Einzelfall mit Beauftragung für jeden unserer Mandanten. Dies, um nach entsprechender Einzelfallprüfung dann 

  • zielgerichtet Ansprüche auf Schadensersatz für unsere Mandanten zunächst außergerichtlich geltend zu machen. 

Dabei teilen wir den seitens unserer Mandanten geäußerten Verdacht, dass sie voraussichtlich Opfer eines großflächig und intelligent angelegten Kapitalanlagebetrugssystems geworden sind. Das Ergebnis der Überprüfung unserer Kanzlei ist aber auch, dass Kunden der BeCFD Geschädigte eines sogenannten sittenwidrigen Geschäftsmodells sind. Eines sittenwidrigen Geschäftsmodells, welches zum Ziel hat, alle Kunden die teilnehmen wirtschaftlich zu schädigen. 

Dies, damit sich die Verantwortlichen der BeCFD zulasten der Kunden zu bereichern. Nach den uns gegenüber erfolgten Berichten existieren nicht etwa objektive Gewinnchancen zugunsten des Kunden. Dafür gibt es eine große Variante von Ausreden den Kunden nicht aus zu bezahlen, falls dieser dann doch einmal Gewinn erwirtschaftet hat. 

„Ja, der als Bonus gewährte Betrag wäre ja ein Darlehen, welches man erst einmal zurückzubezahlen habe, um überhaupt einen Gewinn ausbezahlt zu erhalten. Also einfach noch mal neu Einzahlen, um dann angeblich einen noch höheren Gewinnbetrag ausbezahlt zu erhalten“. So die Ankündigung von in Deutschland agierenden Agenten gegenüber einem Teil unserer Mandanten.

Dies sind unsere bisherigen Rückschlüsse, die wir aus bisherigen Wirtschaftsrecherchen ziehen:

  • Die bei der Abrechnung der Trades mit eingebundenen Firmen (Binex LP) oder deren Trägergesellschaften stellen sich im Rahmen der seitens unserer Kanzlei veranlassten Recherchen in Einzelfällen unserer Mandantschaft als nicht (mehr) existierende britische Gesellschaften mit Trägergesellschaften im EU-Ausland, sogenannten „Belize-Gesellschaften“, dar.

Damit besteht aus unserer Sicht der Verdacht, dass die Gesellschaften, die angeblich die Trades im Fall unserer Mandantschaft abgerechnet haben, zum Teil nicht mehr rechtliche existieren. Als die Abrechnungen erfolgt sind oder falls dies der Fall war, von vorneherein nie über eine Kapitalausstattung oder liquid brokers verfügt haben, die eine Erfüllung von Verbindlichkeiten zu Gunsten der Kunden erlaubt haben.

  • BeCFD hat unseren bisherigen Erkenntnissen zu Folge keine Erlaubnis nach deutschem Recht, obwohl durch die Initiatoren es so eingerichtet ist, dass nicht der Kunde selbständig Handel treibt, sondern ihm ein Agent im deutschen Inland und nicht selten sogar unter Verwendung einer deutschen Telefonnummer „zur Seite“ gestellt wird“, der zu weiteren Investitionen animiert, was nichts anderes bedeutet, als das verbotene Finanzgeschäfte im deutschen Inland vorgenommen werden.
  • Diejenigen Unternehmen, die das Geld für BeCFD in Einzelfällen unserer Mandantschaft eingesammelt hatten, sind im Übrigen unseren derzeitigen Erkenntnissen in Einzelfällen zur Folge entweder postalisch nicht mehr zu erreichen, oder es sich bei diesen Unternehmen erstaunlicher Weise um Unternehmen, die gerade nicht Vertragspartner unseres Mandanten waren.

Da diese Unternehmen jedoch (zum Teil) noch existieren und deren Kapitalausstattung jedenfalls nicht die einer Briefkastengesellschaft sein dürften, gehe ich davon aus, dass entweder bei diesen Unternehmen oder bei den involvierten Banken, Geld für unsere Mandanten zu erlangen ist. 

Ob auch diese Erkenntnisse in Ihrem Fall gelten, weiß ich erst, wenn Sie mir möglichst sämtliche mit dem Geschäftsverlauf bei Ihnen vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen. 

Wir benötigen 

  • die komplette via Mail geführte Korrespondenz, 
  • die Nachweise über die Eröffnung und Durchführung von Handelsaufträgen, 
  • Nachweise der Ihrerseits geleisteten Zahlungen, die Klarstellung, ob mit Kreditkarte oder Geldanweisung gehandelt wurde und diesbezügliche Bestätigungen, 
  • Telefonnummern, die genannt und genutzt wurden. 

Einfach alles, was Sie aus der Geschäftsbeziehung erhalten hatten. Ggf. auch Abrechnungen über die einzelnen Trades und falls keine Abrechnungen Ihnen gegenüber erfolgt sind, Screenshots die Sie ggf. veranlasst haben oder heute noch veranlassen könnten etc.

Gerne erteilen wir auch in Ihrem Fall ein Angebot für die außergerichtliche Interessenvertretung, falls wir rechtliche Erfolgsaussichten auch in Ihrem Fall erkennen können und: 

Natürlich kann ich Ihnen keinen wirtschaftlichen Erfolg von vorneherein versprechen, was eine Beauftragung unserer Kanzlei angeht. 

Dies, weil Fälle mit Betrugsverdacht immer kritisch zu betrachten sind und erst Recht richterlichen Entscheidungsfindungen nicht vorgegriffen werden kann. Da ich jedoch seit ca. 20 Jahren immer wieder betrogene Anleger gegen internationale Anspruchsgegner vertreten habe, kann ich Ihnen versprechen, dass wir alles in unserer Macht stehende tun werden, eine zielgerichtete rechtliche Interessenvertretung auch in Ihrem Fall zu entwickeln, um den Ihrerseits erlittenen Schaden zu kompensieren.

Wir bearbeiten Fälle der vorliegenden Art entgegen dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, mit welcher wir einen Stundensatz i. H. v. 297,80 € abrechnen. Wir benötigen in durchschnittlichen Fällen zwischen 2,0 und 4,5 Stunden für die Auswertung und Erstellung von Anspruchsschreiben, die zur Zielsetzung besitzen, dass außergerichtliche Vergleiche erstritten werden.

Nehmen Sie gerne telefonisch oder Via Mail Kontakt mit uns auf, damit wir Näheres besprechen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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