Bei Kryptowährung aufgepasst! Verbraucherwarnung der BaFin betreffend: wega-bay.com!

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Im Internet finden Anleger inzwischen eine Vielzahl von Möglichkeiten und Anbietern, online und meist ohne großen Aufwand zu traden. Dabei wird es zunehmend schwieriger, zwischen seriösen und betrügerisch tätigen Trading-Plattformen zu unterscheiden.


Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) hat hierzu am 29.11.2023 auf ihrer Internetseite eine neue Verbraucherwarnung bezüglich der Trading-Plattform Wega Bay veröffentlicht. Das laut ihrem Impressum vorgeblich in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen Wegabay UG bietet im Internet unter www.wega-bay.com Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Auf der Plattform sollen Anleger mit Währungen, Indizes, Rohstoffen, CFDs auf Aktien, ETFs und Kryptowerten handeln können. 


Tatsächlich verfügt das Unternehmen allerdings nicht über die nach dem KWG (Kreditwesengesetz) notwendige Erlaubnis, um im deutschen Inland Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten zu dürfen.


Vielmehr liegt hierbei ein für einen Laien nur sehr schwer zu erkennender Identitätsdiebstahl vor. Die Betreiber der auf den ersten Blick professionell wirkenden Handelsplattform erwecken durch ihre Angaben im Impressum den Anschein, es würde sich bei der Wegabay UG um das durch die BaFin lizensierte Unternehmen WEGA Invest GmbH handeln, was jedoch nicht der Fall ist. Unter der auf der Website Wegabay angegebenen Anschrift der vorgeblichen Betriebsgesellschaft Wegabay UG in Frankfurt am Main konnte das Unternehmen postalisch nicht erreicht werden. Die dorthin adressierte Post wurde als unzustellbar an uns zurück gesandt. Damit sehen wir den Verdacht des Identitätsdiebstahls als erwiesen an. Dies, weil im Impressum der Website angegebene Handelsregister- Nr. eben dem Unternehmen WEGA Invest GmbH zuzuordnen ist und nicht einem Fantasie -Unternehmen Wegabay UG.


Anleger, die sich einen Account angelegt haben, haben damit keinen erkennbaren Vertragspartner. Die Initiatoren der Website bieten schließlich verbotene Finanzdienstleistungen an. Die Initiatoren, die über Strafverfolgungsbehörden zu ermitteln sind, sind Anlegern, welche wirtschaftlichen Schaden erleiden, zu Schadensersatz verpflichtet.


Betroffene Anleger sollten handeln und versuchen wirtschaftlichen (weiteren) Schäden vorzubeugen.


Im Falle eines aktuellen Mandatsverhältnisses aus unserer Kanzlei konnten wir dem Mandanten behilflich sein, Guthaben zu sichern. So bleibt letztendlich ein geringerer Schaden, als zunächst vermutet.


Sollten auch Sie an einen nicht lizensierten, betrügerisch tätigen Broker wie Wega Bay gelangt sein, stehen wir gerne mit Rat und zur Seite. Die Kosten einer Erstberatung in Fällen der vorliegenden Art liegen bei 249,90 €.

Foto(s): Martin Josef Haas

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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