Becker Haumann RAe mahnen Weiterverkauf von SV-Werder-Bremen-Tickets ab (ATGB-Verstoß)

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Die Rechtsanwälte Becker Haumann Gursky aus Dortmund mahnen für den SV Werder Bremen den Verkauf von Eintritts- und Dauerkarten im Internet ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe auf der Plattform „eBay Kleinanzeigen“ Tickets vom SV Werder Bremen zum Verkauf angeboten und veräußert und damit gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Fußballclubs verstoßen.

Gegenstand der Abmahnung sind auf eBay Kleinanzeigen öffentlich angebotene Tickets durch den eBay-Verkäufer. Die Rechtsanwälte sind der Meinung, dass der Abgemahnte aufgrund seiner Verkaufsaktivitäten gegen die Ziffer 9.2 der Fußballclub ATGB verstoßen habe.

In Ziffer 10.2 der ATGB heißt es wie folgt:

„Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf ist untersagt.“

  • In Ziffer 10.2 (a) heißt es sinngemäß, dass eine gewerbliche und/oder kommerzielle Veräußerung nur mit Zustimmung des Clubs erlaubt sei.
  • In Ziffer 10.2 (b) wird deutlich, dass eine Weiterveräußerung für einen wesentlich höheren Preis ebenfalls untersagt ist. Explizit werden hier Internetauktionen genannt, in denen der Verkaufspreis um 15 % höher ist als der Originalpreis.

Die nach den ATGB erforderliche Zustimmung des Weiterverkaufs auf eBay Kleinanzeigen durch den Fußballclub sei laut der Rechtsanwälte beim Abgemahnten nicht erfolgt. Zudem lag der Verkaufspreis 15 % über dem Originalpreis.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 250,00 € aufgefordert.

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte erhalten?

Es ist auf keinen Fall ratsam, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Im Einzelnen sollte zunächst mit einem Fachanwalt erörtert werden, ob die ATGB in Ihrem Fall überhaupt gültig sind.

Natürlich sind Sie im Falle einer berechtigten Abmahnung und gültiger ATGB zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet. Diese sollte dann in modifizierter Form erfolgen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollten sie ebenfalls mit Hilfe eines Fachanwalts erstellen lassen.

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg hilft Ihnen gerne bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Urheberrecht & Medienrecht bin ich täglich mit einer Vielzahl von Abmahnverfahren vertraut.

Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular auf anwalt.de oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer. Für ein kostenloses Erstgespräch können sie uns auch gerne telefonisch erreichen.


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