DCM AG: Beendigungsmöglichkeiten und Ausstieg bei einer Beteiligung

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Update vom 24.04.2024 

Anleger, die vor vielen Jahren eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds der DCM AG abgeschlossen haben, müssen teilweise bis heute und noch einige Jahre darüber hinaus monatliche Zahlungen erbringen - Geld - von welchem bei weitem nicht sicher ist, dass es wieder zurückfließt. Auch in den letzten zwei Jahren konnten wir Betroffenen helfen, aus den Beteilgungen frühzeitig auszusteigen und einen Großteil ihres Geldes wieder zu bekommen. Wir empfehlen daher allen Anlegern  nicht unnötig zuzuwarten und die Reißleine zu ziehen.

07.07.2022

Die DCM AG legte in der Vergangenheit zahlreiche geschlossene Immobilienfonds auf. Vielen dieser Fonds geht es wirtschaftlich nicht gut. Die Vermittler priesen die Kapitalanlage als sicher und sogar als für die Altersvorsorge geeignet an. Die hohen Versprechen konnten jedoch in vielen Fällen bei weitem nicht gehalten werden. So wurde bereits am 05.04.2016 durch das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über die DCM Renditefonds 15 KG eröffnet. Den Anlegern droht gerade auch durch die eingetretene Pandemie sowie die sich verschlechternde wirtschaftliche Situation ein Verlust ihrer Einlagen bis hin zum Totalverlust. Besonders Rateneinleger laufen Gefahr, jeden Monat weiteres Kapital zu verbrennen.

Anleger können diese Risiken dadurch vermeiden, dass sie die Beitrittserklärung überprüfen lassen. Häufig kann die Beitrittserklärung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen werden. Daneben kann auch die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Anleger bei Abschluss der Beteiligung nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurde.

In beiden Fällen wird erreicht, dass die Beteiligung beendet wird und das Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt werden muss.

Sollte sich herausstellen, dass der Fonds wirtschaftlich keinen Erfolg verspicht und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein bzw. die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorliegen, sollte umgehend der Widerruf erklärt bzw. die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, um zumindest noch einen Großteil der geleisteten Einlagen zurückzuerhalten und vor allem um weitere Ratenzahlungen für die Zukunft zu ersparen.

Betroffene Anleger sollten sich deshalb zu ihren Möglichkeiten beraten lassen. 

Hierzu steht Ihnen unser DCM – Experte, Herr Rechtsanwalt Gunter Mickert, zur Verfügung. Er verfügt über langjährige Erfahrungen mit notleidenden DCM-Beteiligungen. Er konnte in den letzten Jahren zahlreichen Anlegern helfen, ihre Verluste zu begrenzen. Weitere Informationen erhalten Sie in einem ersten kostenlosen Telefongespräch unter 0711/410191-60 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: kanzlei@johstrichter.de

Foto(s): www.johstrichter.de

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