Begehe ich eine Trunkenheitsfahrt, wenn ich mein Fahrrad schiebe? Kuriositäten aus dem Alltag...

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Im Verkehrsrecht stellen sich schon interessante Fragen wie zum Beispiel „begehe ich eine Trunkenheitsfahrt, wenn ich ein Fahrrad schiebe?“

Bei dem Studium von Fachzeitschriften treffen wir häufig auf Fälle, die in einer ähnlichen Konstellation von uns ebenfalls vertreten wurden. In den meisten Situationen zeigt sich, dass der Fall, genau wie bei uns, sehr gut abgelaufen ist. Ab und an sind wir dann doch über die regionalen Unterschiede sehr verwundert. 

Nun möchten wir Ihnen eine alltägliche Konstellation vorstellen, deren Zwischenergebnis uns sehr verwundert hat, das Endergebnis die Welt wieder gerade rückte:

Im Gebiet des Amtsgerichts Emmendingen wurde jemand bewusstlos neben seinem Fahrrad gefunden und bei der Person wurde eine Blutalkoholkonzentration von 2,3 Promille festgestellt. Das Amtsgericht verurteilte die Person zu 15 Tagessätzen zu jeweils 35 EUR, also zu einer Geldstrafe i.H.v. 525 EUR, wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB.

Wir durften im letzten Jahr einen ähnlichen Fall hier in Köln betreuen und konnten bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung bei der Staatsanwaltschaft erreichen, da eine Fahrt mit dem Fahrrad nicht nachgewiesen werden konnte. In Emmendingen bedurfte es aber einer Klarstellung, die für uns selbstverständlich ist. Der Fall ging noch weiter in die Berufung und das Landgericht Freiburg, Urteil vom 26. 10. 2021 (11/21 10 Ns 530 Js 30832/20), sprach den Angeklagten frei, da ihm ein Fahren des Fahrrades nicht nachgewiesen werden konnte, denn er hatte nach seinen eigenen Angaben das Fahrrad nur geschoben, dazu aus den Urteilsgründen:


"Sich betrunken zu Fuß im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen, ist somit auch dann nicht strafbar, wenn hierbei ein Fahrrad geschoben wird."


Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass das Fahrrad geführt wurde. Unter Führen ist aber nicht schieben, sondern fahren zu verstehen. Gelingt dieser Nachweis nicht, dann muss das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium eingestellt werden.

Häufig haben Personen, die unter Alkoholeinfluss neben einem Fahrrad liegen, Verletzungen erlitten. In einem solchen Fall muss geprüft werden, ob die Verletzung allein beim Fahren enstanden sein kann, oder auch beim Aufsteigen oder Schieben.

Zumindest ist nun geklärt, dass Sie die Frage, begehe ich eine Trunkenheitsfahrt, wenn ich ein Fahrrad schiebe, eindeutig mit Nein beantwortet werden muss.


Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung im Verkehrsrecht bei Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt zur Verfügung:


0221 252123

michelske@michelske.de


Ihr

Marc Michelske

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

ADAC Vertragsanwalt


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