Beglaubigte Übersetzung als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur in Tschechien (elektronický soudní překlad)

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Seit mehr als zwei Jahren ermöglicht das tschechische Gesetz Nr. 354/2019 Sb. über Gerichtsdolmetscher und Gerichtsübersetzer auch die Erstellung von beglaubigten Übersetzungen in elektronischer Form („elektronický soudní překlad“). Die tschechische Rechtsvorschrift steht in vollem Einklang mit der EU-Verordnung 910/2014 (eIDAS). Eine beglaubigte Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur ist einer herkömmlichen beglaubigten Übersetzung in Papierform völlig gleichwertig.  


Wie sieht eine solche beglaubigte Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur aus?

Eine beglaubigte Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur wird im PDF/A-Format erstellt, das in jedem Standard-PDF-Viewer geöffnet werden kann, und trägt eine qualifizierte elektronische Signatur mit einem beigefügten Zertifikat mit den Angaben des Übersetzers und einem elektronischen Zeitstempel des Übersetzers.

Die Gültigkeit einer auf diese Weise angefertigten Übersetzung beträgt 5 Jahre (abhängig von der Gültigkeit des Zeitstempels des Übersetzers). Nach Ablauf dieser Frist ist es jedoch möglich, die Gültigkeit zu verlängern (die Übersetzung neu abzustempeln) oder sie für die Dauer ihrer Gültigkeit in Papierform konvertieren zu lassen, auch wiederholt.


Vorteile der elektronischen beglaubigten Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur

- Zeit- und Kostenersparnis - die Übersetzung kann einfach per E-Mail oder auf anderem elektronischem Wege übermittelt werden, so dass sie nicht per Post verschickt oder persönlich beim Übersetzer abgeholt werden muss

- Sicherheit - die Übersetzung kann im Nachhinein nicht mehr verändert werden, da die elektronische Signatur dadurch ungültig wird

- Flexibilität - ein Exemplar reicht für mehrere Verwendungszwecke aus, die Übersetzung kann wiederholt an beliebig viele Empfänger geschickt werden

- Ökologie - die Übersetzung kann vollständig in digitaler Form verwendet werden, es muss nichts ausgedruckt werden


Nachteile der elektronischen beglaubigten Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur

- Sie müssen im Voraus prüfen, ob die betreffende Behörde oder das Gericht solche Übersetzung akzeptiert. Bei der Verwendung der elektronischen Übersetzung im Ausland ist es daher von Vorteil, einen Übersetzer vor Ort zu beauftragen, der die Möglichkeiten der elektronischen Gerichtsübersetzung selbst prüft. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass es immer möglich ist, eine solche Übersetzung bei Bedarf in Papierform umwandeln zu lassen.

- Die Übersetzung kann nicht apostilliert werden


Als in Tschechien gerichtlich beeidigte Übersetzerin für Tschechisch – Deutsch und Deutsch – Tschechisch biete ich Ihnen gerne meine Leistungen an.


JUDr. Anna Daňková, LL.M.

Rechtsanwältin, gerichtlich beeidigte Übersetzerin der tschechischen und deutschen Sprache (advokátka, soudní překladatelka jazyka českého a německého)


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