Gesetzesänderungen in der Tschechischen Republik ab 2024
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Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Auswahl von rechtlichen Neuheiten in der tschechischen Gesetzgebung vor, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Elektronische Gesetzessammlung
Das Innenministerium hat am 1. Januar die elektronische Sammlung von Gesetzen und internationalen Verträgen, die so genannte eSbírka, eingeführt. Die Öffentlichkeit wird damit Zugang zum gültigen Text von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften haben. Sie soll auch eine Verbindung zwischen der tschechischen Gesetzgebung und der EU-Gesetzgebung herstellen.
Die elektronische Sammlung von Gesetzen und internationalen Verträgen ist hier verfügbar: https://www.e-sbirka.cz/.
Personenstandsgesetz
Die wichtigste Neuheit, die die Änderung des Gesetzes mit sich bringt, ist die Einführung des zentralen Registerinformationssystems eMatrika. Die Standesamtsbücher in Papierform bleiben erhalten, werden aber zusätzlich in das zentrale Informationssystem aufgenommen. Dadurch wird der Zugang zum Standesamt erleichtert, wenn man beispielsweise eine Kopie einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde erhalten möchte.
Es wird einfacher sein, in Gemeinden ohne Standesamt zu heiraten.
Das Angebot an Hochzeitsterminen soll erhöht werden, und gleichzeitig kann die Zeremonie auf Wunsch der Verlobten auch in ihrer Muttersprache stattfinden.
Die Änderungen betreffen auch LGBTQ-Personen. Eingetragene Partnerschaften werden ab dem neuen Jahr bei jedem Standesamt möglich sein.
Familienrecht
Das Alter, in dem Minderjährige im Falle der Scheidung ihrer Eltern selbst über ihren Nachnamen entscheiden können, wird herabgesetzt. Die Altersgrenze sinkt von fünfzehn auf zwölf Jahre.
Auch die Feststellung der Vaterschaft wird erleichtert. Die Eltern können künftig auf dem Amt eine Dreiervereinbarung abschließen und müssen die Vaterschaft nicht mehr vor Gericht klären.
Neues Baugesetz
Am 1. Januar 2024 und im Laufe des Jahres werden Teile des neuen Baugesetzes schrittweise in Kraft treten. Insgesamt soll die Verwaltung im Zusammenhang mit Baugenehmigungen vereinfacht werden.
Mit dem neuen Baugesetz wird eine einheitliche Umwelterklärung („JES“) eingeführt. Diese soll die bestehenden verbindlichen Stellungnahmen (z. B. nach dem Wassergesetz, dem Forstgesetz, dem Luftreinhaltegesetz usw.) integrieren. Sie kann auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) enthalten, wenn das Projekt dies erfordert und der Bauherr dies beantragt.
Wenn für ein Bauprojekt mehrere verbindliche Stellungnahmen derselben Behörde erforderlich sind, muss nun eine einzige koordinierte verbindliche Stellungnahme abgegeben werden, die auch die bereits erwähnte einheitliche Umwelterklärung enthalten kann.
Eine weitere Änderung ist die Einführung einer gemeinsamen Verhandlung zwischen der Baubehörde und den anderen betroffenen Behörden. Bei dieser Verhandlung sollen die einzelnen Stellungnahmen der Behörden koordiniert werden, was das gesamte Verfahren beschleunigen könnte.
Unter strengeren Bedingungen als bisher wird es möglich sein, einen Schwarzbau nachträglich zu genehmigen.
Arbeitsrecht und Beschäftigung
Der Anspruch auf bezahlten Urlaub für Arbeitnehmer im Rahmen einer Vereinbarung über die Arbeitsleistung ("dohoda o provedení práce") und einer Vereinbarung über die Arbeitstätigkeit ("dohoda o pracovní činnosti") wird eingeführt. Wenn das Arbeitsverhältnis ununterbrochen mindestens vier Wochen dauert und mindestens 80 Stunden gearbeitet werden, haben diese Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsgeld wie normale Arbeitnehmer.
Die Strafen für illegale Beschäftigung, verdeckte Arbeitsvermittlung und Beihilfe zur verdeckten Arbeitsvermittlung werden verschärft (ein Tätigkeitsverbot kann für bis zu 2 Jahre erteilt werden). Die Haftung für die Zahlung von Geldbußen für illegale Beschäftigung im Rahmen von Lieferanten-Kunden-Beziehungen wird von 90 Tagen auf 12 Monate verlängert.
Die Definition des Begriffs "illegale Beschäftigung" wird präzisiert, indem der Parameter der Kontinuität ausgeschlossen wird. Aus der neuen Definition sollte klar hervorgehen, dass die Dauer der Arbeit nicht berücksichtigt wird.
Krankenversicherung für Personen unter 18 Jahren mit langfristigem Aufenthalt in der Tschechischen Republik
Ab dem 1. Januar 2024 werden alle Ausländer unter 18 Jahren, die eine gültige langfristige Aufenthaltserlaubnis haben, in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Dies gilt für alle Arten von langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen, unabhängig von ihrem Zweck. Diese Änderung gilt nicht für Ausländer unter 18 Jahren, denen ein langfristiges Visum oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis für einen Familienangehörigen eines EU-Bürgers erteilt wurde.
Steuern
Im Rahmen des von der Regierung beschlossenen so genannten Konsolidierungspakets werden Änderungen im Bereich der Steuern vorgenommen:
Persönliche Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuer bleiben die Steuersätze gleich, d.h. 15 % und 23 %, aber die Schwelle für den progressiven Steuersatz von 23 % wird vom derzeitigen 48-fachen des Durchschnittslohns auf das 36-fache des Durchschnittslohns verschoben.
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer wird von derzeit 19 % auf 21 % erhöht.
Mehrwertsteuer
Auch die Mehrwertsteuersätze werden geändert. Die derzeitigen ermäßigten Sätze von 10 % und 15 % werden abgeschafft, und es wird nur noch einen einzigen ermäßigten Satz von 12 % geben (Nahrungsmittel, Zeitschriften, Beherbergung und Verpflegung). Der Basissatz bleibt unverändert bei 21 %. Auf Bücher wird es künftig keine Steuer mehr geben. Auch Hörbücher werden als Bücher betrachtet.
Grundsteuer
Die Steuer wird bis zum 1,8-fachen erhöht.
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