Behandlungsfehler: Exiskosenbildungen mit Todeseintritt durch massive Pflegefehler in Seniorenresidenz
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Kammergericht Berlin - vom 14. Juni 2012
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Exiskosenbildungen mit Todeseintritt durch massive Pflegefehler in Seniorenresidenz, KG Berlin, Az. 26 U 57/11.
Chronologie:
Die Mutter des Klägers hatte im Pflegewohnheim insgesamt fünf Exiskosen (Austrocknung durch Abnahme des Körperwassers) erlitten, die auf grobe Pflegemängel zurückzuführen sind. Die Pflegedokumentation der beklagten Einrichtung war unrichtig. Es wurde nicht darauf geachtet, wie viel Flüssigkeit die Mutter des Klägers zu sich nahm. Durch die Dehydrierung wurde in fahrlässiger Weise ein lebensbedrohlicher Zustand hervorgerufen, welche zu dem qualvollen Siechtum und letztlich zum Tode der Pflegebedürftigen führte.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hatte die Klage zunächst noch abgewiesen. Daraufhin wandte sich die Erbengemeinschaft für die Durchführung des Berufungsverfahrens an Ciper & Coll. Durch die hohe Fachkunde des sachbearbeitenden Rechtsanwaltes Daniel Mahr, LLM ist es der Medizinrechtskanzlei schließlich gelungen, dass das Kammergericht den klägerischen Vortrag in zweiter Instanz vollumfänglich bestätigte.
Anmerkungen von Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:
Die Entscheidung zeigt einmal mehr, wie sinnvoll es sein kann, Urteile von Untergerichten in der Berufungsinstanz hinterfragen zu lassen. Qualifizierte Arzthaftungssenate greifen in Fällen, in denen die Prozessvertreter der Klägerseite eine substantiierte Berufungsbegründung anfertigen, gerne nochmals die Sache auf und kommen im Ergebnis zur Abänderung der Entscheidung in der ersten Instanz, so Dr. D.C. Ciper LLM.
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