Behandlungsfehler - Fehlbehandelte Fraktur des Unterschenkelbeinknochens

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Hanseatisches Oberlandesgericht - vom 06. Juli 2013

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlbehandelte Fraktur des Unterschenkelbeinknochens, Hanseatisches OLG, Az. 1 U 37/12.

Chronologie:

Der Kläger war nach einem Motorradunfall im Jahre 2005 mit vielfältigen Frakturen in eine Hamburger Klinik eingewiesen worden. Dort setzten die Ärzte ihm u. a. Schanz'sche Schrauben in seinen Unterschenkelknochen ein. Dieser Einsatz entsprach nicht den Regeln der ärztlichen Heilkunst.

Verfahren:

Nachdem das erstinstanzlich befasste Landgericht Hamburg (323 O 593/09) bereits einen ärztlichen Behandlungsfehler in Bezug auf die Behandlung der Handgelenksluxationsfraktur festgestellt und dem Kläger ein Schmerzensgeld, einen immateriellen Vorbehalt sowie den Ersatz seiner materiellen Kosten zugesprochen hatte, kam das Hanseatische Oberlandesgericht nach erneuter Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen im Rahmen der Berufungsinstanz nunmehr zu dem Ergebnis, dass auch der Einsatz der Schanz'schen Schrauben in den Unterschenkelknochen nicht lege artis erfolgt sei. Das Gericht verdoppelte daraufhin das erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Es zahlt sich oftmals aus, in Verhandlungen mit Haftpflichtversicherern der Schädigerseite hartnäckig zu bleiben. Es bleibt unverständlich, weshalb der Versicherer in der vorliegenden Angelegenheit eine Regulierung verweigerte, so dass der Kläger gerichtliche Hilfe beanspruchen musste. Fast acht Jahre nach dem erlittenen Verkehrsunfall wird endlich das dem Kläger zustehende Schmerzensgeld ausgezahlt.


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