Behandlungsfehler: Fehlerhafte Brustimplantation führt zu "bottoming out

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Landgericht Essen - vom 12. Februar 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Brustimplantation führt zu "bottoming out", LG Essen, Az. A O 30/12

Chronologie:
Die Klägerin begab sich im Jahre 2010 in die Praxis des Beklagten, um sich Brustimplantate einsetzen zu lassen. Postoperativ kam es zu einem sogenannten "bottoming out", d.h. dass die Implantate zu tief abgesunken sind. Seither leidet die Klägerin unter den entstellten Brüsten. Nach fachmedizinischer Konstatierung wird sie sich zur Beseitigung der unschönen optischen Folgen einer weiteren kostspieligen Revisionsoperation unterziehen müssen, mit ungewissem Ausgang.

Verfahren:
Das Landgericht Essen hat ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Der Gutachter schließt die erhebliche Beeinträchtigung auch darauf zurück, dass der Beklagte über postoperative therapeutische Maßnahmen nicht hinreichend aufklärte, die sodann unterblieben. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, und legte den Streitwert im fünfstelligen Eurobereich fest.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Bereich der Schönheitschirurgie schulden Mediziner eine erhebliche Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten, damit dieser in die Lage versetzt wird, sich vor dem Eingriff zu entscheiden, ob er davon Abstand nimmt. Anderenfalls kann der Patient in einem streitigen Verfahren die nicht hinreichende Aufklärung bemängeln und hat gute Prozesschancen, meint Rechtsanwältin Agnes Szlachecki.


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