Behandlungsfehler: Lungenembolie nach Versteifung der Wirbel LWK 4/5, LG Berlin, Az.: 13 O 43/12

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Landgericht Berlin – vom 27. Juni 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Lungenembolie nach Versteifung der Wirbel LWK 4/5, LG Berlin, Az.: 13 O 43/12

Chronologie:

Die Klägerin begab sich wegen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule in die Praxis der Beklagten. Es erfolgte ein operativer Eingriff und die Wirbel LWK 4/5 wurden versteift. Postoperativ traten erhebliche Schmerzen ein. Aufgrund ihrer Immobilität über eine Woche hinweg kam es sodann zu einer Thrombose mit der Folge einer Lungenembolie. Einige Monate später verstarb die Patientin.

Verfahren:

Das Landgericht Berlin hat den Vorfall mittels eines Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Danach stellte das Gericht im Ergebnis fest, dass die Beklagte es zumindest unterlassen habe, direkt am Ende des operativen Eingriffs eine Röntgenaufnahme in der zweiten Ebene anzufertigen. Jedenfalls hätte die bildgebende Kontrolle noch vor der Entlassung aus der stationären Behandlung erfolgen müssen. Das Landgericht hält für den Fehler ein Schmerzensgeld von 8.000,- Euro für angemessen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Nicht zu berücksichtigen waren bei der Schadenhöhe die eingetretene Lungenembolie und der spätere Tod der Patientin. Diese erheblichen Folgen konnten nicht mit Sicherheit auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sein, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.


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