Bei Stromausfall haftet Anbieter für Datenverlust

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Werden bei einem Stromausfall die gespeicherten Daten einer Heizungsanlage gelöscht, haftet der Stromanbieter für den entstandenen Schaden.

Wird die Anlage der Heizung an sich nicht beschädigt, besteht immer noch ein Anspruch für den Aufwand, der erforderlich ist, um die verlorenen Daten wieder zu beschaffen.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt war der Kläger der Kunde eines Stromanbieters. Der Kläger verlangte von dem beklagten Stromanbieter Schadensersatz für eine beschädigte Heizungsanlage, die aufgrund eines Stromausfalls beschädigt wurde. Der Stromanbieter entgegnete, dass er zunächst einen Schadensnachweis an der Heizungsanlage benötigt. Nach Ansicht des Anbieters wurde die Heizungsanlage nicht beschädigt, sondern es seien lediglich Daten verloren gegangen.

Das Amtsgericht Brandenburg sprach dem Kläger einen Schadensersatzanspruch zu.

Der Kläger konnte nur beweisen, dass alle gespeicherten Daten der Heizungsanlage verloren gegangen sind. Deshalb steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch in Höhe der für eine Rekonstruktion benötigten Gelder zu.

Mangels ausreichendem Nachweis erhält der Kläger aber keinen Ersatz für einen Schaden an der Heizungsanlage an sich. (AG Brandenburg, Urteil vom 23.05.11 - 34 C 124/10)



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