Bei welchen Konflikten ist ein Coaching sinnvoll ? - FAQ

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1.Was ist unter einem Coaching zu verstehen ?

Dienstverhältnisse verlaufen nicht spannungsfrei, wenn z.B. eine Amtsarztuntersuchung ansteht. Längere Ausfallzeiten sind sowohl für den Dienstherren als auch für den Beamten belastend. Eine Dienstunfähigkeit als worst case ist mit hohen Einbußen bei der Pension verbunden. Solche Situationen gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

In diesen Fällen kann das Coaching erfolgversprechend sein. Coaching ist die Entwicklung eigener Lösungen durch die Mandantschaft, welche durch den Rechtsanwalt als Coach begleitet und gefördert werden. Erreicht wird dies durch strukturierte Gespräche zwischen dem Anwalt als Coach und dem Mandanten als Coachee zu Fragen des beruflichen Alltags und den bestehenden Problemen der Mandantschaft. 

Die Ziele dieser Gespräche reichen von der Entwicklung persönlicher Perspektiven über Anregungen zur Selbstreflexion (Hilfe zur Selbsthilfe) bis hin zur Überwindung der bestehenden Konflikte. Dabei fungiert der Coach als neutraler, kritischer Gesprächspartner.

Der Anwalt legt in dieser Konstellation meist nicht nach außen seine Beauftragung offen. Vielmehr berät er die Mandantschaft nur im Hintergrund. Der Anwalt ist aber behilflich beim Vorformulieren und Auswerten des Schriftverkehrs mit Externen. 

2. Warum soll man ein Coaching in Erwägung ziehen ?

In bestimmten Fällen kann es zielführend sein, dass der Rechtsanwalt seine Beauftragung nicht nach außen bekannt gibt, um hierdurch eine Eskalation zu vermeiden. Die Mandantschaft wird im Hintergrund durch den Rechtsanwalt gecoacht, tritt aber gegenüber dem Vorgesetzten allein auf. Jahrelange Rechtsstreite sind überdies häufig teurer als zielgeführte Coachings. 

3. Aus welchen Arbeitsschritten kann das Coaching bestehen ?

In jedem Einzelfall wird eine individuelle Lösung entwickelt. Denkbar sind insbesondere folgende Maßnahmen: 

  • Evaluierung der Historie im Dienstverhältnis 

  • Analyse der gegenwärtigen Situation im Dienst 

  • Soll/Ist Vergleich zur Entwicklung von konkreten Zielen für die Zukunft 

  • Einbindung Mitarbeitervertretung und Schwerbehindertenvertretung (soweit sinnvoll) 

  • Abstimmung mit den behandelnden Ärzten hinsichtlich Diagnose und Therapie (soweit für Dienstverhältnis relevant) 

  • Vor- und Nachbereitung Eingliederungsmanagement 

  • Prüfen und Vorbereiten von Versetzungsmöglichkeiten 

  • Umgang mit schwierigen Kollegen und Vorgesetzten 

4. Wodurch ist ein Anwalt für das Coaching qualifiziert ?

Der Begriff Coaching ist in Deutschland - leider - rechtlich nicht geschützt. Jeder kann sich als Coach bezeichnen. Jeder Rechtsanwalt ist - auch - als Coach tätig, da er auch in streitigen Mandaten immer in einem intensiven Kontakt zur Mandantschaft steht und dieser beratend zur Seite steht. Rechtsstreite können sich durchaus über mehrere Jahre hinziehen, so dass ein Rechtsanwalt immer auch die Mandantschaft bei Laune halten und ihr Mut zusprechen muss. Häufig müssen auch taktische Erwägungen jenseits des Rechts angewendet werden und die Mandantschaft ist struktruiert auf Amtsarztuntersuchungen, das betriebliche Eingliederungsmanagement sowie Personalgespräche vorzubereiten. 

Die Idee zum Coaching für Mandanten wurde geboren, da Beamte häufig nicht die Möglichkeit zum Wechsel in die Privatwirtschaft haben und Konflikte sich nicht in wenigen Wochen lösen lassen. Diese Ausgangslage lässt ein Coaching häufig als zielführend erscheinen, da auch ein längeres Coaching für die Mandantschaft besser ist als die Dienstunfähigkeit oder der Wechsel auf eine deutlich schlechter dotierte Stelle. 

Meine Qualifikation leite ich vor diesem Hintergrund aus meiner mehr als 10-jährigen Berufserfahrung ab. Denn erst mit einer entsprechenden Erfahrung kann man die Mandantschaft einordnen und langfristige Lösungen entwickeln. Ein Teil der Mandantschaft ist zu konfliktscheu, was im Laufe des Coachings analysiert und einer Lösung zugeführt wird. Der andere Teil der Mandantschaft ist zu konfliktträchtig, so dass hier auf eine stärkere Betonung des Coachings und eine Vermeidung von Rechtsstreiten Wert gelegt wird. 

5. Mit welchen Kosten muss man für das Coaching rechnen ?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der beauftragten Leistungen und werden auf Anfrage gerne mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass Investitionen in einem höheren Umfang getätigt werden müssen. RA Dr. Hallermann muss mindestens drei Arbeitstage in jeden Fall investieren, da ansonsten der Sachverhalt nicht umfassend aufgenommen werden kann Dieses Geld ist gut angelegt, da bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem aktiven Dienst oder Wechsel auf einen unattraktiven Posten schnell sechsstellige Beträge (bezogen auf das gesamte Berufsleben) verloren gehen können. Überdies ist eine längere Dienstunfähigkeit weder im Interesse des Dienstherren noch des Beamten. 

6. Wo wird das Coaching durchgeführt ?

Zu Beginn wird der Umfang des Coachings in einem persönlichen Gespräch vor Ort in der Kanzlei festgelegt. Zwischen dem Coach und dem Coachee muss eine besonders intensive Beziehung des Vertrauens bestehen, weswegen der Vor-Ort-Kontakt wichtig ist. In der Kanzlei erfolgt auch die Auftragserteilung. Da die Kanzlei kein Fernabsatzgeschäft betreibt, ist eine reine Online-Beauftragung nicht möglich. Wohl aber können nach Auftragserteilung Folgetermine per Mail oder Videokonferenz abgehalten werden. 

7. Welchen zeitlichen Umfang hat das Coaching ?

Die Mindestlaufzeit für das Coaching beträgt 3 Monate, da eine geringere Laufzeit keinen dauerhaften Erfolg gewährleistet. Für einen optimalen Erfolg wird eine Laufzeit von einem Jahr und mehr empfohlen. 

8. In welchen Fällen ist ein reines Coaching nicht zweckdienlich ?

Ein reines Coaching ist nicht möglich, wenn bereits formelle Rechtsstreite anhängig sind. Soweit z.B. ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht anhängig ist, muss eine Mandatierung erfolgen und diese muss auch nach außen zur Wahrung der Waffengleichheit offengelegt werden. 

Das Coaching kann aber parallel zum Rechtsstreit weiter betrieben werden. 

9. Ist in gewissen Fällen ein Mediationsverfahren zweckdienlich ?

Die Kanzlei bietet auch die Teilnahme an Mediationsverfahren an. Es ist aber im Einzelfall zu erörtern, ob eine Teilnahme zweckdienlich ist. Selten ist dies zu bejahen in laufenden Rechtsstreiten, auch wenn bei den Gerichten in der Regel spezielle Güterichter für solche Verfahren tätig sind. 

10. Ist auch eine Mischung aus anwaltlicher Vertretung, Coaching und Mediation möglich ?

Auch diese Möglichkeit besteht. D.h.: Die Mandantschaft kann sich außergerichtlich durch RA Dr. Hallermann vertreten lassen, im Hintergrund gecoacht werden und mit der Gegenseite im Wege der Mediation versuchen eine Lösung zu erzielen. 





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