Bei Wiederholungstätern ist der Führerschein früher weg

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Bei Wiederholung kann den Tätern bereits ab 8 Punkten in der Flensburger Datei der Führerschein entzogen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Aktenzeichen: 16 B 212/11) hervor, wie Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller berichtet.

Wiederholungstäter müssen aufpassen. Sie können ihren Führerschein schneller verlieren. Laut dem Oberverwaltungsgericht Münster ist dies zulässig, wenn es die Vorgeschichte erfordere: Zum Beispiel, wenn der Autofahrer bereits einmal den Führerschein verloren habe und sein Punktekonto nach Wiedererlangen der Fahrerlaubnis in unverhältnismäßig kurzer Zeit wieder fülle. Normalerweise wird der Führerschein erst einbehalten, wenn das Punktekonto in Flensburg mit 18 Punkten gefüllt ist.

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