Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft

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Es ist heute keine Seltenheit mehr, dass Menschen im Laufe ihres Lebens in verschiedenen Ländern leben und arbeiten. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass jemand, der ursprünglich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, in den USA lebt und die amerikanische Staatsangehörigkeit annimmt. Doch was bedeutet dies für die deutsche Staatsangehörigkeit?

Der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Grundsätzlich führt die freiwillige Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit zum automatischen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Dies regelt § 25 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Dies bedeutet, dass ein Deutscher, der die US-amerikanische Staatsbürgerschaft annimmt, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verliert.

Der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 1 StAG

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist das zentrale Regelwerk in Deutschland, wenn es um Fragen der Staatsangehörigkeit geht. Ein zentraler Aspekt dieses Gesetzes ist der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer ausländischen Staatsbürgerschaft. Im Detail regelt dies § 25 Abs. 1 StAG.

Was regelt § 25 Abs. 1 StAG?

Der Paragraph bestimmt, dass ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit automatisch verliert, wenn er auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt. Dieser automatische Verlust tritt ein, ohne dass es einer besonderen Erklärung oder eines zusätzlichen Verfahrens bedarf. Es ist dabei wichtig zu betonen, dass der Verlust "freiwillig" erfolgen muss. Das bedeutet, wenn jemand eine andere Staatsbürgerschaft durch Geburt oder durch Heirat erhält, ohne einen speziellen Antrag gestellt zu haben, gilt diese Regel nicht.

Folgen für Deutsche, die die US-amerikanische Staatsbürgerschaft annehmen:

Für Deutsche, die in den USA leben und die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen und erhalten, bedeutet dies konkret: Ohne eine Beibehaltungsgenehmigung verlieren sie mit dem Erhalt der US-Staatsbürgerschaft automatisch die deutsche. Dies kann weitreichende Folgen haben, z.B. in Bezug auf Erbrecht, Wahlrecht oder das Recht auf Rückkehr nach Deutschland.

Warum diese Regelung?

Der Hintergrund dieser Regelung ist historisch und rechtlich bedingt. Deutschland möchte vermeiden, dass seine Bürger in Konfliktsituationen geraten, in denen die Pflichten gegenüber zwei Staaten in Widerspruch zueinander stehen könnten. Darüber hinaus vertritt Deutschland das Prinzip, dass Mehrstaatigkeit, soweit möglich, vermieden werden sollte.

In der Praxis ist jedoch anzumerken, dass Mehrstaatigkeit in vielen Fällen toleriert wird, insbesondere wenn sie "unfreiwillig" erworben wurde oder wenn durch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile entstehen würden.

Zusammenfassend ist es für Deutsche, die in Erwägung ziehen, eine andere Staatsangehörigkeit anzunehmen, von entscheidender Bedeutung, sich über die Regelungen des StAG und die Möglichkeit einer Beibehaltungsgenehmigung zu informieren, um unerwünschte Folgen zu vermeiden.

Die Beibehaltungsgenehmigung als Lösung

Um diesen automatischen Verlust zu verhindern, gibt es die Möglichkeit, bei der zuständigen deutschen Behörde eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen. Wird diese Genehmigung erteilt, verhindert sie den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft.

Die Beibehaltungsgenehmigung: Schutz vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Entscheidung, eine neue Staatsangehörigkeit anzunehmen, ist oftmals nicht nur aus praktischen, sondern auch aus emotionalen Gründen bedeutsam. Viele Deutsche, die im Ausland leben, möchten ihre Wurzeln nicht aufgeben. Um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft zu verhindern, hat der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit der Beibehaltungsgenehmigung vorgesehen.

Was genau ist eine Beibehaltungsgenehmigung?

Die Beibehaltungsgenehmigung ist ein Verwaltungsakt, durch den eine deutsche Behörde bestätigt, dass ein Deutscher, der eine andere Staatsangehörigkeit annehmen möchte, seine deutsche Staatsbürgerschaft behalten darf. Mit dieser Genehmigung in der Hand kann der Antragsteller dann die neue Staatsbürgerschaft beantragen, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.

Wo und wie wird die Beibehaltungsgenehmigung beantragt?

Der Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung wird in der Regel beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Deutschland mit Sitz in Köln gestellt. In bestimmten Fällen, insbesondere wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, kann auch die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde am Wohnort in Deutschland zuständig sein.

Der Antrag erfordert diverse Unterlagen und Begründungen. Hierzu zählen:

  1. Persönliche Daten und Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit.
  2. Nachweis darüber, dass die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit beabsichtigt ist.
  3. Ausführliche Begründung, warum die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gewünscht ist.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Beibehaltungsgenehmigung erteilt?

Es muss glaubhaft gemacht werden, dass bei einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile, insbesondere wirtschaftlicher oder beruflicher Natur, für den Antragsteller entstehen würden. Darüber hinaus können auch familiäre, persönliche oder andere besondere Bindungen an Deutschland als Begründung dienen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Dauer des Verfahrens variiert, in der Regel sollte man jedoch mit mehreren Monaten rechnen. Es ist ratsam, den Antrag rechtzeitig vor der geplanten Annahme der neuen Staatsangehörigkeit zu stellen.

Zwischenfazit

Die Beibehaltungsgenehmigung bietet eine wertvolle Möglichkeit für Deutsche im Ausland, ihre Bindung zu Deutschland auch formal zu bewahren. Wer über die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit nachdenkt, sollte sich rechtzeitig über diesen Weg informieren und gegebenenfalls die nötigen Schritte einleiten.

Bedeutung für Mandanten mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika

In einer globalisierten Welt zieht es immer mehr Menschen in andere Länder, sei es aus beruflichen, familiären oder persönlichen Gründen. Für viele Deutsche, die in den USA leben, kann die Annahme der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft viele Vorteile bringen. Aber was bedeutet das für ihre deutsche Staatsangehörigkeit? Und wie können US-amerikanische Mandanten beides optimal miteinander verbinden?

Warum die US-Staatsbürgerschaft annehmen?

Für in den USA lebende Deutsche gibt es verschiedene Gründe, die US-Staatsbürgerschaft anzunehmen:

  1. Rechtliche Vorteile: Als US-Bürger erhält man zahlreiche Rechte und Privilegien, darunter das Wahlrecht und den uneingeschränkten Zugang zu bestimmten Arbeitsplätzen.
  2. Praktische Gründe: Ein US-Pass kann das Reisen erleichtern, und man muss sich nicht um Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen kümmern.
  3. Emotionale Bindung: Viele Menschen, die lange in den USA leben, entwickeln eine starke emotionale Bindung und Identität mit ihrem neuen Zuhause und möchten dies durch die Annahme der Staatsbürgerschaft zum Ausdruck bringen.

Die Bedeutung der Beibehaltungsgenehmigung

Das Hauptproblem bei der Annahme der US-Staatsbürgerschaft für Deutsche ist der potenzielle Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Hier kommt die Beibehaltungsgenehmigung ins Spiel. Durch sie können US-amerikanische Mandanten:

  1. Beide Pässe nutzen: Das Besitzen von zwei Pässen kann das Reisen zwischen den Ländern erleichtern und zusätzliche Rechte in beiden Ländern gewähren.
  2. Familiäre und kulturelle Bindungen beibehalten: Viele Deutsche haben immer noch starke Bindungen nach Deutschland, sei es durch Familie, Freunde oder Kultur. Mit beiden Staatsangehörigkeiten können sie ihre Bindung zu beiden Ländern offiziell anerkennen.
  3. Zugang zu europäischen Vorteilen: Als EU-Bürger haben Deutsche Zugang zu bestimmten Rechten und Vorteilen innerhalb der Europäischen Union, wie z.B. dem Recht, in anderen EU-Ländern zu arbeiten und zu leben.

Frühzeitige Information ist der Schlüssel

Es ist unerlässlich, dass sich US-amerikanische Mandanten mit deutscher Staatsangehörigkeit frühzeitig über den Prozess und die Voraussetzungen der Beibehaltungsgenehmigung informieren. Ein verspäteter Antrag oder ein fehlender Antrag kann zu unerwünschten Konsequenzen führen.

Zwischenfazit

Für US-amerikanische Mandanten, die über die Annahme der US-Staatsbürgerschaft nachdenken, bietet die Beibehaltungsgenehmigung eine Möglichkeit, das Beste aus beiden Welten zu ziehen. Es ist jedoch entscheidend, sich rechtzeitig und umfassend über diesen Weg zu informieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Handlungsempfehlung

Die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit, insbesondere der US-amerikanischen, kann komplexe rechtliche Fragen aufwerfen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um ungewollte Folgen zu vermeiden.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Baumfalk steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Beibehaltungsgenehmigung und anderen staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen kompetent zur Seite. Wir haben gute Kontakte zu Kooperationsanwälten in den USA, z.B. Herrn Alexander Thorlton, Esq, die Ihnen ebenfalls bei diesen komplexen rechtlichen Themen zur Seite stehen.


Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir helfen Ihnen vor Ort während des gesamten Antragsprozesses, als auch bei der Formulierung des Antrags.

Foto(s): BAUMFALK - Rechtsanwaltskanzlei


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