Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung rechtswidrig?

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Rückforderungsansprüche in Höhe von mehreren tausend Euro möglich

Eine private Krankenversicherung hatte Anfang 2017 angekündigt, die Krankenversicherungsprämien um bis zu 38 % (!) anzuheben. Derartige Erhöhungen sind nichts Ungewöhnliches bei privaten Krankenversicherungen.

Es hat sich herausgestellt, dass die Beitragserhöhungen einer bestimmten Versicherung und vermutlich auch bei vielen anderer privaten Krankenversicherungen unwirksam sind. Das bedeutet, sie können über viele Jahre die Erhöhungsbeiträge zurückfordern. Das kann durchaus ein Anspruch von mehreren Tausend Euro (sogar in fünfstelliger Höhe) ergeben. Grundlage hierfür ist eine äußerst interessante Entwicklung in der Rechtsprechung:

Das Amtsgericht Potsdam hat bereits mit einem Urteil vom 18.10.2016 (Aktenzeichen 29 C 122/16) für Furore gesorgt.

Die Erhöhung der Beiträge war nicht sauber 

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann ein privater Krankenversicherer die Beiträge erhöhen, wenn ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen überprüft hat und der Prämienanpassung zugestimmt hat. Bei dem Treuhänder muss es sich um einen entsprechenden Spezialisten mit entsprechenden Kenntnissen handel. Dieser wird zwar vom Krankenversicherungsunternehmen beauftragt, soll aber im Erhöhungsverfahren gerade die Interessen der anderen Seite, nämlich der Krankenversicherten, vertreten.

Dies hat sich ein Versicherter nicht gefallen lassen und hat die Erhöhungsbeiträge zurückgefordert. Er hat bei Gericht vorgetragen, dass der Treuhänder nicht unabhängig sei, weil er ein Jahresgehalt vom mindestens 150.000,00 EUR von der AXA selbst für seine Tätigkeit erhielt.

Sowohl das Amtsgericht Potsdam als auch das Berufungsgericht, das Landgericht Potsdam, haben dem Versicherungsnehmer zugestimmt und ausgeführt, die Prämienerhöhung sei rechtswidrig gewesen. Wegen einer noch ungeklärten Rechtsfrage hat das Landgericht Potsdam dann die Revision dann zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Branchenkenner gehen davon aus, dass dieses Problem nahezu alle privaten Krankenversicherungsunternehmen betreffen könnte.

Sofern sie bei einer privaten Krankenversicherung in den letzten Jahren Erhöhungen erhalten haben, empfehlen wir Ihnen bei einem Spezialisten oder Fachanwalt für Versicherungsrecht ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Die Kanzlei Dawood übernimmt eine solche erste Einschätzung gerne kostenlos bundesweit. Gerne berechnen wir Ihnen auch unverbindlich, wie hoch Ihre Ansprüche sein können. Senden Sie uns dazu einfach die Prämienerhöhungsschreiben der letzten 11 Jahre zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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