Unwirksame Beitragserhöhung der Axa Krankenversicherung

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Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2021 sind nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 17. November 2022 unwirksam (Az.: 3 O 290/21). Entsprechend muss die Axa die zu viel gezahlten Beiträge der Klägerin erstatten.

Die Klägerin war bei der Axa im Standardtarif (STN) privat krankenversichert. Zum Juli 2021 erhöhte die Axa die Beiträge in diesem Tarif und hatte diese Prämienanpassung einige Wochen zuvor durch Mitteilungsschreiben an die Versicherungsnehmer angekündigt.

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind nur dann wirksam, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet. Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 16. Dezember 2020 klargestellt, dass der Versicherer dazu darstellen muss, welche Rechnungsgrundlage – die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit – sich nicht nur vorübergehend so verändert hat, dass die Beitragserhöhung erforderlich ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). „Diesen Ansprüchen genügen die Begründungen der Krankenversicherungen oftmals nicht, so dass die Erhöhungen unwirksam sind und die Versicherungsnehmer die überhöhten Beiträge zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So war es auch in diesem Fall. Das LG Koblenz hält die Begründung der Axa für unzureichend, da sie keine konkreten Informationen beinhalte, warum die Beitragserhöhung notwendig ist. Die Anpassung sei daher unwirksam und die Klägerin habe Anspruch auf Erstattung der überhöhten Beiträge.

Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung sind schon mehrfach von Gerichten für unwirksam erklärt worden. Auch die Begründungen anderer privater Krankenversicherungen für Prämienanpassungen erfüllen häufig die gesetzlichen Anforderungen nicht. Versicherungsnehmer können daher prüfen lassen, ob die Beitragserhöhungen ihrer PKV wirksam erfolgt sind oder ob sie Geld von ihrem Versicherer zurückverlangen können. „Dabei ist zu bedenken, dass sich Beitragserhöhungen immer auch auf die Folgejahre auswirken. Ist die Erhöhung unwirksam, haben betroffene Krankenversicherte möglicherweise über Jahre zu hohe Beiträge gezahlt, die sie zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Seifert.

Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/versicherungsrecht


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