Bel-Finanz – Achtung – Verdacht auf Betrug?

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Über die Internetseite bel-finanz.de wird Anlegern u. a. eine Anlage in Form von Fest- und Tagesgeldern angeboten. Es werden attraktive Zinsen bei einem überschaubaren Anlagezeitraum, z. B. bei Festgeldern ab 3 % p. a., angeboten.

Im Übrigen wird auf der Webseite damit geworben, dass die Bel-Finanz auf eine qualitativ hochwertige und vor allem persönliche Beratung der Kunden setzen würde und man mit dem Wissen und der Expertise perfekt aufgestellt sei, um sich um eine Vielzahl von Finanzbedürfnissen zu kümmern.

Ermittlungen der BaFin

Nun führt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde Ermittlungen gegen die Betreiber der Webseite bel-finanz.de. Von den Betreiben würden ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen angeboten, wie etwa die Vermittlung von Fest- und Tagesgeldanlagen, so die BaFin.

Die BaFin verweist auch darauf, dass ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Colruyt Group, Belgien, vorliegen würde und die Colruyt Group in keinerlei Verbindung zur Webseite bel-finanz.de stehen würde.

Warnung von Finanztest

In einem Beitrag vom 14.09.2023 wird auch von Finanztest vor Bel-Finanz gewarnt. Es würden Festgeldanlagen angeboten und potentielle Anlegerinnen und Anleger würden in die Falle gelockt. Geworben würde mit einer EU-Einlagensicherung, die nicht existiere und die Betreiber hätten auch keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und es würde auch nicht zutreffen, dass die Firma, wie behauptet, seit 2010 bestehen würde, so Finanztest.

Warnung der Verbraucherzentrale Brandenburg 

Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist darauf hin, dass sie auf Verbraucheranfragen zu Bel-Finanz bei Bankaufsichten angefragt hätte und die Aufsichtsbehörden der entsprechenden Staaten bestätigt hätten, dass es sich um ein nicht registriertes Unternehmen handelt.

Möglicher Betrug bei Bel-Finanz

Soweit die Betreiber von Bel-Finanz Anlegen in Form von Fest- und Tagesgeldern anbieten und dafür über keine Erlaubnis der BaFin sowie auch anderer Aufsichtsbehörden, z. B. der Finanzmarktaufsichtsbehörde Belgiens, verfügen und laut Finanztest mit einer EU-Einlagensicherung geworben wird, die nicht existiert und auch fälschlicherweise behauptet wird, dass die Firma seit 2010 besteht, sind dies Indizien, dass Anleger betrogen werden.

Auch die Ermittlungen der BaFin weisen auf einen Betrug hin.

Auch in unserem Artikel „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ hatten wir geschildert, dass es sich bei den Angeboten mehrerer anderer Anbieter von Fest- und Tagesgeldanlagen um betrügerische Offerten handelt bzw. auch Gesellschaften ohne Erlaubnis der BaFin tätig sind.

Erlaubnis der BaFin für Fest- und Tagesgeldanlagen der Bel-Finanz

Soweit in Deutschland Anlegern Fest- oder Tagesgelder angeboten werden und dabei auch eine unbedingte Rückzahlung versprochen wird, kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln. Für das Betreiben eines Bank- bzw. Einlagengeschäftes über Fest- und Tagesgeldanlagen benötigt ein Anbieter aber eine Genehmigung der BaFin.

Eine derartige Erlaubnis der BaFin, worauf auch z. B. Finanztest oder die Verbraucherzentrale Brandenburg hinweisen, existiert aber nicht.

Möglichkeiten für Anleger von Bel-Finanz 

Sofern es sich bei dem Angebot von Fest- oder Tagesgeldanlagen von Bel-Finanz um ein Einlagengeschäft handelt und eine Erlaubnis der BaFin dafür nicht gegeben ist, kann sich für einen Anleger sowohl gegen die Gesellschaft selbst als auch gegen verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG darstellen lassen.

Für Anleger besteht unseres Erachtens auch ein dringender Handlungsbedarf, wenn bei Fälligkeit von Fest- oder Tagesgeldern eine versprochene Rückzahlung nicht erfolgt oder Zinsen nicht gezahlt werden. In diesem Fall ist auch die Begründung von anderen Ansprüchen denkbar.

Wenn Anleger Gelder für Fest- oder Tagesgelder bei Bel-Finanz eingezahlt haben, können sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die betroffene Anleger berät und unterstützt.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

29.09.2023

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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