shellinvestment – Achtung laut Consob

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Über die Onlineplattform shellinvestment.net sollen Anleger u. a. einen Handel in Kryptowährungen ausführen können.

Auf der Homepage beschreibt sich shellinvestment als leistungsstarke Investment-Management-Plattform für digitale Vermögenswerte mit Fokus auf Sicherheit und Rentabilität.

Auch wird ausgeführt, dass man die ganze Arbeit für einen erledigt, um in Kryptowährungen Geld zu verdienen und was immer man auch benötigt, man mit dem digitalen Anlagevermögen von shellinvestment beginnen solle, der einfachsten, sichersten und kostengünstigen Möglichkeit, in den Kryptowährungsmarkt einzusteigen.

Aber Warnung der italienischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Consob)

Tatsächlich hat die italienische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die Consob, einen Warnhinweis veröffentlicht, dass sie die Webseite von shellinvestment gesperrt hat. Die Consob kann bezüglich Anbieter, die Finanzdienstleistungen in Italien anbieten, ohne über eine entsprechende Genehmigung der Consob zu verfügen, den Zugang zu Webseiten blockieren.

Keine Regulierung durch die BaFin 

Shellinvestment wird auch nicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) beaufsichtigt.

Bei dem Angebot eines Handels in Kryptowährungen in Deutschland kann es sich auch um Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handeln.

Für das Erbringen derartiger Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigt ein Anbieter aber eine Genehmigung der BaFin, über die shellinvestment nach unserer Kenntnis nicht verfügt.

Auch besteht keine Regulierung durch die Consob und shellinvestment hat auch keine Erlaubnis der Consob.

Handelsmöglichkeiten für Anleger von shellinvestment 

Wenn Wertpapierdienstleistungen nach dem WpIG unerlaubt betrieben werden, kann sich für einen Anleger in Deutschland die Möglichkeit ergeben, ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG darzustellen.

Wenn Ihnen als Anleger dokumentierte Guthaben nicht ausgezahlt oder weitere Investitionen gefordert werden, um eine Auszahlung zu erhalten, sind auch andere deliktische Schadensersatzansprüche denkbar.

Falls Sie Investitionen über shellinvestment getätigt haben und sich Schwierigkeiten ergeben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Ihre Fragen beantwortet und Sie zu rechtlichen Möglichkeiten und hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen berät.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 15.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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