Beliebte Serie „House of the Dragon“ – erneut Frommer Legal-Abmahnung

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Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal, die für ihre häufigen Abmahnungen in Filesharing-Fällen bekannt ist, hat erneut im Namen der Warner Bros Entertainment Inc. Abmahnungen wegen unerlaubtem Filesharing ausgesprochen. Drei Teile der beliebten Serie „House of the Dragon“ sollen unter anderem in einem Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Es ist ratsam, dass man nicht einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreibt, sondern sich stattdessen an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet.

„House of the Dragon“ ist eine Prequel-Serie zur beliebten Fantasy-Epos „Game of Thrones“, die auf der Buchreihe „A Song of Ice and Fire“ von George R. R. Martin basiert. Die Serie spielt etwa 200 Jahre vor den Ereignissen von „Game of Thrones“ und basiert auf Martins Buch „Feuer und Blut“. Die Serie folgt der Geschichte der Targaryen-Familie, die für ihre Fähigkeit bekannt ist, Drachen zu reiten und ihrer Herrschaft über die Sieben Königreiche von Westeros. Die Handlung dreht sich um einen internen Erbfolgekrieg innerhalb des Hauses Targaryen auf dem Höhepunkt seiner Macht, 172 Jahre vor der Geburt von Daenerys Targaryen. Der Krieg wird zwischen zwei Seiten von Viserys Targaryens Familie geführt: seiner Tochter Rhaenyra und ihren Kindern sowie seiner zweiten Frau Königin Alicent Hightower und ihrem Sohn Aegon. Der Konflikt wird als „Tanz der Drachen” bezeichnet und markiert den Beginn des Niedergangs des Hauses Targaryen.
Die erste Staffel von „House of the Dragon“ wurde am 21. August 2022 auf HBO in den USA uraufgeführt und einen Tag später auf Sky Atlantic in Deutschland ausgestrahlt.

Wie kommt es zu einer erneuten Frommer Legal-Abmahnung?

Frommer Legal behauptet, dass drei Teile der Serie „House of the Dragon“, – „KIng of the Narrow Sea“, „Second of his Name“ sowie „The Black Queen“ – über einen Internetanschluss in einer Tauschbörse angeboten wurden. Die Kanzlei hat die IP-Adresse dieses Anschlusses ermittelt und vom Landgericht die Erlaubnis erhalten, den Internet-Provider nach dem Namen und der Adresse der Person zu fragen, die diese IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt hatte.

Wie hoch ist die Forderung von Frommer Legal?

Nach Erhalt dieser Daten sprach Frommer Legal eine Abmahnung aus und forderte den Anschlussinhaber auf, es zu unterlassen, die Serie „House of the Dragon“ über das BitTorrent-System, ein Filesharing-Netzwerk, zu teilen. Frommer Legal verlangt neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung von 1.350,00 € Schadensersatz und 308,60 € Rechtsverfolgungskosten – das ergibt eine Gesamtsumme von 1658,60 €.

Frommer Legal fordert eine Unterlassungserklärung – ist diese berechtigt?

Wenn es wahr ist, dass Sie durch Filesharing die Rechte der Warner Bros Entertainment Inc. an der Serie „House of the Dragon“ verletzt haben, wie es von Frommer Legal behauptet wird, sollten Sie in Erwägung ziehen, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings sollten Sie dies erst tun, nachdem Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen haben, da eine Unterlassungserklärung ein Vertrag für das Leben ist und nicht einfach gekündigt werden kann. Deshalb ist eine gut durchdachte Entscheidung unerlässlich. Wer nicht selbst Dateien geteilt hat, muss in der Regel auch keine Unterlassungserklärung abgeben, da man selten für das Filesharing anderer haftet. Allerdings kann es in manchen Fällen dennoch ratsam sein, sich zu verpflichten, um einer Unterlassungsklage zu entgehen. Gerne erklären wir Ihnen die Gründe dafür.

Falls Sie die drei Teile der Serie „House of the Dragon“ über ein Filesharing-Netzwerk geteilt haben und die Abmahnung von Frommer Legal ungültig ist, müssen Sie dennoch handeln. In diesem Stadium wäre es empfehlenswert, eine eigene Unterlassungserklärung abzugeben, um sicherzustellen, dass Frommer Legal keine weitere Abmahnung ausstellt. Falls sie daraufhin eine zweite, gültige Abmahnung erhalten, könnte dies zu einer Zahlungspflicht führen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Welche Vorgehensweise ist empfehlenswert?

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst und suchen Sie den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts, bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. 
  • Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag und nehmen Sie keinen Kontakt zu Frommer Legal auf. 
  • Löschen Sie alle Folgen von „House of the Dragon“ von Ihrem Computer, falls sie sich darauf befinden.
  • Versuchen Sie herauszufinden, wer neben Ihnen für das Filesharing verantwortlich sein könnte.
  • Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie bei der Forderungsabwehr kompetent unterstützen.

Frommer Legal Filesharing-Abmahnung wegen „House of the Dragon“ – kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Frommer Legal Filesharing-Abmahnung wegen „House of the Dragon“ oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Auf diesem Wege können den Anschlussinhabern Chancen und Risiken einer Verteidigung aufgezeigt und weitere Fragen schnell und kompetent beantwortet werden. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und helfen gerne weiter.

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Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte:

  • ist seit nunmehr 15 Jahren aktiv.
  • mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal.
  • kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren.
  • weiß stark zu verhandeln.
  • ist transparent und berechnet fair.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kämpft für Anschlussinhaber. Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Abmahnung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Sie in den Kampf ziehen und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail schreiben, auf der Homepage unserer Kanzlei erfahren Sie mehr. Hier gibt es neben weiteren Tipps zu Frommer Legal auch zahlreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag im Kästchen.

Foto(s): Wachs, Adobe

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