Benziner-Skandal bei VW und Audi – Verdacht fällt auf TFSI- und TSI-Modelle

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Der Ruf des eigentlich sehr erfolgreichen VW-Konzerns hat gelitten. Denn der Volkswagen-Konzern hatte Dieselmotoren (und zwar den so. EA189) mit einer „Schummelsoftware“ ausgestattet, die auf dem Prüfstand gezielt für gesetzeskonforme Ergebnisse sorgte, im Straßenbetrieb aber nicht arbeitete. Ein klarer Versuch, Kunden und Behörden zu täuschen. Das ist seit 2015 bekannt und in Medien ein großes Thema („Dieselskandal“). Viele Dieselbesitzer erhielten Schadenersatz zugesprochen – bares Geld für den Wertverlust.

Für Besitzer von Benzinerfahrzeugen stellt sich die Frage: Geht es wirklich nur um Diesel oder doch auch um Benziner? Wenn ja, welche VW-Benziner sind betroffen?

TFSI und TSI offenbar auch manipuliert

Tatsächlich standen von Anfang an auch die TFSI und TSI-Modelle unter Verdacht. Mit TFSI und TSI bezeichnet der Volkswagen-Konzern Benzinermotoren mit kleinem Hubraum. Das Prinzip der Motoren ist, dass der direkteinspritzende Ottomotor mit einem Abgasturbolader oder zwei verschiedenen Ladern aufgeladen wird. Dem einen oder anderen wird das bekannt vorkommen, denn diese Technik entspricht dem TDI - sprich dem Turbodiesel. Aufgrund dieser Ähnlichkeit wurde von Anfang an vermutet, dass auch die TFSI- und TSI Modelle betroffen sein könnten. TSI heißt die Technik dabei bei VW, Skoda und Seat; TFSI bei Audi. Technisch besteht aber kein Unterschied. 

Gerichtsgutachten bestätigt Benziner-Abgasskandal 

Das Landgericht Offenburg hat in dem Verfahren zu dem Az.: 4 O 159/17 einen Sachverständigen beauftragt, um dem Verdacht nachzugehen. Das Gutachten lässt nach gesundem Menschenverstand nur den Schluss zu, dass die Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert wurde. Denn die Emissionswerte zeigten deutliche Veränderungen, wenn vor dem Test das Lenkrad eingeschlagen wurde. Das Fahrzeug erkennt also, ob es sich auf dem Prüfstand befindet (dann ist das Lenkrad nicht eingeschlagen). Eine solche Prüfstanderkennung gilt in dem Bundesgerichtshof zufolge als rechtswidrig, wenn sie helfen soll, die Abgassteuerung zu manipulieren. So auch bei dem Audi: Drehen sich die Reifen wie auf einem Rollenprüfstand, aber wird das Lenkrad nicht bewegt, schaltet das Fahrzeug in einen sauberen Test-Modus. Im Realbetrieb wird das Lenkrad dagegen fast immer bewegt, der saubere Modus also fast nie aktiviert. Die Klage wurde zwar abgewiesen, aber aus Gründen, die im konkreten Fall zu suchen waren. Der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung hatte sich dagegen bestätigt.

Auch Recherchen des SWR bestätigten den Verdacht.

Viel spricht dafür, dass die Ergebnisse des Gutachtens  auf alle TSI- und TFSI- Motoren mit 2.0  Liter und 1.8 Liter Hubraum übertragen werden können. Die konzerninterne Bezeichnung dieser Motoren lautet EA888. Folgerichtig wäre weiterhin, wenn auch die kleineren EA211-Motoren (1.0 bis 1.4 Liter Hubraum) betroffen wären, da bei den entsprechenden Dieselmodellen die kleinen Motoren von den Manipulationen auch nicht ausgenommen waren.

Auch Presseberichte bestätigen den Verdacht. Laut einem Bericht des Handelsblattes aus 2018 weist der T5 eine Abschaltvorrichtung auf. Ein Programm zur Abgasreinigung wurde auf den Testfahrer zugeschnitten, so der Bericht. Der Testfahrer sollte im Testbetrieb die Zündung einschalten, den Warnblinker betätigen und fünfmal das Gaspedal zu 100 Prozent durchdrücken. Das Modell T5 von Volkswagen konnte dann anhand dieses Ablaufes erkennen, dass es geprüft wird. 

Schadensersatz in Sichtweite

Der Bundesgerichtshof hatte schon Gelegenheit, in mehreren Urteilen seine Sicht auf den Dieselskandal und unzulässige Abschalteinrichtungen (so nennt das Gesetz Manipulationssoftware) darzulegen und den Instanzengerichten Maßstäbe an die Hand zu geben. Danach dürften gute Chancen bestehen, bei Benzinern mit Prüfstanderkennung und merklichen Unterschieden bei den Emissionswerten im Prüfstand und im Realbetrieb Schadensersatz zu erstreiten. Das ist auch angemessen, da betroffene Fahrzeuge einen Wertverlust erleben und eine behördlich angeordnete Korrektursoftware, die irgendwann unausweichlich wird, negative Folgen für Verbrauch, Verschleiß und Fahrverhalten hat.

Der Besitzer muss sich eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Folgende Formeln gelten:

Bei Neuwagen:

Bruttokaufpreis x Gefahrene Kilometer /Erwartbare Gesamtlaufleistung.

Die Erwartbare Gesamtlaufleistung wird geschätzt, und zwar sehr unterschiedlich. Die Werte schwanken; realistisch sind 300.000 bis 350.000.

Bei Gebrauchtwagen:

Bruttokaufpreis x Gefahrene Kilometer / Erwartbare Restlaufleistung.

 Die Erwartbare Restlaufleistung errechnet sich aus der Gesamtlaufleistung abzgl. der Kilometer, die der Wagen schon hatte, als er gekauft wurde.

Die Nutzungsentschädigung wird vom Bruttokaufpreis abgezogen. Das Resultat ist die Schadensersatzforderung. Den Wagen muss der Hersteller zurücknehmen.

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